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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Trotz seiner Beschrankung auf Recht, Staat und Verwaltung spiegelt der Band etwas von der Vielfalt der gegenwartigen Forschung zur alteren indischen Geschichte wider. Dem hinduistischen Indien fehlt ja die indigene Historiographie. Das Gerust aus Fakten und Ideen hat man aus disparaten Quellen zusammenzusetzen - und fur lange Perioden, fur ganze Regionen fehlen auch die. Man ist auf beilaufige Erwahnungen, auf Rituale, Sprachgeschichte, Dialektgeographie angewiesen. Deutlich spater setzt der breite Strom der mit grossem Prestige ausgestatteten Rechts- oder Moralliteratur ein, der - wiederum beilaufig - ein in seinen Grundzugen koharentes Bild vom Koenigtum, von Recht und Staat vermittelt. Dessen Realitat ist jedoch immer wieder in Zweifel gezogen worden - nicht zuletzt durch die Texte selbst. Obwohl sie sich normierend geben, reden sie gelegentlich der Pluralitat, den Lokaltraditionen das Wort. Die seit dem Mittelalter reichlicher fliessenden inschriftlichen Quellen zeigen dann auch regional unterschiedliche Systeme - kaum verwunderlich angesichts der Ausdehnung und kulturellen Vielfalt des Subkontinents. Dazu kommen Partikularrechte einzelner religioeser Gruppen, und die Akkulturation durch den sich ausbreitenden Hinduismus in mannigfachen Mischformen. All das dokumentiert den muhseligen Prozess der Auseinandersetzung zwischen Lokalbrauch und der Begrifflichkeit der Orthodoxie.
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Trotz seiner Beschrankung auf Recht, Staat und Verwaltung spiegelt der Band etwas von der Vielfalt der gegenwartigen Forschung zur alteren indischen Geschichte wider. Dem hinduistischen Indien fehlt ja die indigene Historiographie. Das Gerust aus Fakten und Ideen hat man aus disparaten Quellen zusammenzusetzen - und fur lange Perioden, fur ganze Regionen fehlen auch die. Man ist auf beilaufige Erwahnungen, auf Rituale, Sprachgeschichte, Dialektgeographie angewiesen. Deutlich spater setzt der breite Strom der mit grossem Prestige ausgestatteten Rechts- oder Moralliteratur ein, der - wiederum beilaufig - ein in seinen Grundzugen koharentes Bild vom Koenigtum, von Recht und Staat vermittelt. Dessen Realitat ist jedoch immer wieder in Zweifel gezogen worden - nicht zuletzt durch die Texte selbst. Obwohl sie sich normierend geben, reden sie gelegentlich der Pluralitat, den Lokaltraditionen das Wort. Die seit dem Mittelalter reichlicher fliessenden inschriftlichen Quellen zeigen dann auch regional unterschiedliche Systeme - kaum verwunderlich angesichts der Ausdehnung und kulturellen Vielfalt des Subkontinents. Dazu kommen Partikularrechte einzelner religioeser Gruppen, und die Akkulturation durch den sich ausbreitenden Hinduismus in mannigfachen Mischformen. All das dokumentiert den muhseligen Prozess der Auseinandersetzung zwischen Lokalbrauch und der Begrifflichkeit der Orthodoxie.