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Als die Mandschuren 1636 das Ch'ing-Reich grundeten, hatten sie bereits eine erhebliche Entwicklung sowohl intern als auch extern in bezug auf ihre unmittelbaren Nachbarn hinsichtlich der Macht- und Herrschaftsbildung durchlaufen, ohne die das spatere Grossreich nicht denkbar gewesen ware. In diesem Buch werden neben theoretischen Erlauterungen soziologisch relevanter Termini auf Basis der Altmandschurischen Akten (Chiu man-chou tang), einer Sammlung zeitgenossischer urschriftlicher Akten aus den Jahren 1607-1636 - 1969 in Faksimile in Taipei, Taiwan, erschienen - zunachst die Herrschaft und Nachfolgeuberlegungen des ersten Herrschers Nurhaci skizziert, um im weiteren Verlauf anhand einer Sachakte Mongolische Gesandtschaften aus dem Jahre 1631/32 zu zeigen, wie sich das Herrschaftsverhaltnis zwischen Nurhacis Nachfolger, Hong Tayiji, und den bis dahin angeschlossenen mongolischen Volkerschaften, auch unter Berucksichtigung der rechtlichen Situation, darstellt. Den Abschluss bilden die Ereignisse im Zusammenhang mit der Ausrufung des Ch'ing-Staates, an dem die Mongolen einen nicht unerheblichen Anteil hatten.
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Als die Mandschuren 1636 das Ch'ing-Reich grundeten, hatten sie bereits eine erhebliche Entwicklung sowohl intern als auch extern in bezug auf ihre unmittelbaren Nachbarn hinsichtlich der Macht- und Herrschaftsbildung durchlaufen, ohne die das spatere Grossreich nicht denkbar gewesen ware. In diesem Buch werden neben theoretischen Erlauterungen soziologisch relevanter Termini auf Basis der Altmandschurischen Akten (Chiu man-chou tang), einer Sammlung zeitgenossischer urschriftlicher Akten aus den Jahren 1607-1636 - 1969 in Faksimile in Taipei, Taiwan, erschienen - zunachst die Herrschaft und Nachfolgeuberlegungen des ersten Herrschers Nurhaci skizziert, um im weiteren Verlauf anhand einer Sachakte Mongolische Gesandtschaften aus dem Jahre 1631/32 zu zeigen, wie sich das Herrschaftsverhaltnis zwischen Nurhacis Nachfolger, Hong Tayiji, und den bis dahin angeschlossenen mongolischen Volkerschaften, auch unter Berucksichtigung der rechtlichen Situation, darstellt. Den Abschluss bilden die Ereignisse im Zusammenhang mit der Ausrufung des Ch'ing-Staates, an dem die Mongolen einen nicht unerheblichen Anteil hatten.