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Die Geschichte des OLG Koln zwischen 1918 und 1933 wird im vorliegenden Band erstmals untersucht. Auf Grund der im Hauptstaatsarchiv in Dusseldorf, im Preussischen Geheimen Staatsarchiv und im Bundesarchiv lagernden Quellen setzt die Historikerin Verena Berchem in ihrer Studie drei Schwerpunkte: Sie stellt die Personalpolitik der Prasidenten Josef Aloys Frenken und Heinrich Reichartz dar und bietet dem Leser zugleich eine Ubersicht uber den beruflichen Werdegang der Kolner Richter dieser Zeit. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Presse mit ihrer Justizkritik: Um dieser zu begegnen, errichtete das OLG Koln als zweites deutsches Gericht (nach Berlin-Moabit) eine Pressestelle. Schliesslich wird an herausragenden Fallen die Spruchpraxis des Gerichts aufgezeigt, wenn Mitglieder der KPD und der NSDAP wegen Verletzung des Republikschutzgesetzes und Gewalttaten im politischen Kampf vor dessen Schranken standen. Insgesamt zeigt sich, dass die Kolner Richterschaft weder politisch einseitig zusammengesetzt war noch dass ihre Rechtsprechung als durchweg rechtslastig bezeichnet werden kann. Diese Studie macht ein bisher unbeackertes Feld der rheinischen Justizgeschichte fruchtbar.
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Die Geschichte des OLG Koln zwischen 1918 und 1933 wird im vorliegenden Band erstmals untersucht. Auf Grund der im Hauptstaatsarchiv in Dusseldorf, im Preussischen Geheimen Staatsarchiv und im Bundesarchiv lagernden Quellen setzt die Historikerin Verena Berchem in ihrer Studie drei Schwerpunkte: Sie stellt die Personalpolitik der Prasidenten Josef Aloys Frenken und Heinrich Reichartz dar und bietet dem Leser zugleich eine Ubersicht uber den beruflichen Werdegang der Kolner Richter dieser Zeit. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Presse mit ihrer Justizkritik: Um dieser zu begegnen, errichtete das OLG Koln als zweites deutsches Gericht (nach Berlin-Moabit) eine Pressestelle. Schliesslich wird an herausragenden Fallen die Spruchpraxis des Gerichts aufgezeigt, wenn Mitglieder der KPD und der NSDAP wegen Verletzung des Republikschutzgesetzes und Gewalttaten im politischen Kampf vor dessen Schranken standen. Insgesamt zeigt sich, dass die Kolner Richterschaft weder politisch einseitig zusammengesetzt war noch dass ihre Rechtsprechung als durchweg rechtslastig bezeichnet werden kann. Diese Studie macht ein bisher unbeackertes Feld der rheinischen Justizgeschichte fruchtbar.