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Von der Tat zum Tater - mit dieser pointierten Formulierung ist der tiefgreifende Wandel im Strafrecht des 19. Jahrhunderts benannt, der durch das Aufkommen der Criminalpsychologie ausgelost wurde. Diese Entwicklung, die sich mit den Leitgedanken Individualisierung, Subjektivierung und Psychologisierung kennzeichnen lasst, steht im Mittelpunkt des Buches von Ylva Greve. Nicht mehr die begangene Straftat, sondern der Tater selbst ruckte in den Vordergrund strafrechtlichen Interesses. Insbesondere die Tatmotive und die psychische Verfassung von Straftatern wurden genauer untersucht. Die Autorin beschreibt die Auswirkungen der Entwicklung von Psychologie, Psychiatrie und gerichtlicher Arzneywissenschaft auf das Strafrecht. Immer haufiger stellte sich jetzt die Frage, ob sich der Tater zur Tatzeit in einem psychisch unfreien Zustand befand und dadurch strafrechtlich moglicherweise unzurechnungsfahig war. Diese Uberlegungen fuhrten auch zu einer weitreichenden Diskussion uber den Strafzweck, in deren Verlauf das uberkommene Strafensystem, das noch die Todesstrafe und Strafen, die den Tater verstummelten, kannte, uberdacht werden musste.
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Von der Tat zum Tater - mit dieser pointierten Formulierung ist der tiefgreifende Wandel im Strafrecht des 19. Jahrhunderts benannt, der durch das Aufkommen der Criminalpsychologie ausgelost wurde. Diese Entwicklung, die sich mit den Leitgedanken Individualisierung, Subjektivierung und Psychologisierung kennzeichnen lasst, steht im Mittelpunkt des Buches von Ylva Greve. Nicht mehr die begangene Straftat, sondern der Tater selbst ruckte in den Vordergrund strafrechtlichen Interesses. Insbesondere die Tatmotive und die psychische Verfassung von Straftatern wurden genauer untersucht. Die Autorin beschreibt die Auswirkungen der Entwicklung von Psychologie, Psychiatrie und gerichtlicher Arzneywissenschaft auf das Strafrecht. Immer haufiger stellte sich jetzt die Frage, ob sich der Tater zur Tatzeit in einem psychisch unfreien Zustand befand und dadurch strafrechtlich moglicherweise unzurechnungsfahig war. Diese Uberlegungen fuhrten auch zu einer weitreichenden Diskussion uber den Strafzweck, in deren Verlauf das uberkommene Strafensystem, das noch die Todesstrafe und Strafen, die den Tater verstummelten, kannte, uberdacht werden musste.