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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Dieser Praxis-Kommentar wurde auf der Grundlage des neuen GmbH-An- derungsgesetzes nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages im Mai 1980 geschrieben. Nachdem der Entwurf des neuen GmbH-Anderungsgesetzes vom 15.12.1977 auf Kritik gestossen war, hatte der Vermittlungsausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung vom 16.4.1980 veroeffentlicht (BT-Drucksache 8/3908 vom 16.4.1980), welche die Kritik am Entwurf weitgehend berucksichtigte. Dieses Buch soll unmittelbar nach Verkundung des Gesetzes dem Prak- tiker eine erste Hilfe fur die Loesung seiner Tagesprobleme sein. Einen Grosskommentar will und kann es nicht ersetzen. Die neuen und die ge- anderten Vorschriften wurden ausfuhrlicher kommentiert als die nicht ge- anderten Vorschriften. Wenn daher Fragen geloest werden mussen, die mehr oder weniger aus den nich t geanderten Vorschriften erwachsen, soll- te weitere Literatur herangezogen werden. Rechtsprechung wurde nur ausnahmsweise zitiert, wenn wir glaubten, dass sie fur die Praxis von unmittelbarer Bedeutung sein kann. Das GmbH-Anderungsgesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Das Ge- setz will den Glaubigerschutz verbessern und die Vorschriften uber die GmbH insgesamt zeitgerechter und gangbarer machen. Zur Begrundung der Gesetzesanderungen vergleiche BT-Drucksache 8/3908 v. 16.4.80 S. 66 ff., Regierungsentwurf BT-Drucksache 8/1347 v.
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Dieser Praxis-Kommentar wurde auf der Grundlage des neuen GmbH-An- derungsgesetzes nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages im Mai 1980 geschrieben. Nachdem der Entwurf des neuen GmbH-Anderungsgesetzes vom 15.12.1977 auf Kritik gestossen war, hatte der Vermittlungsausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung vom 16.4.1980 veroeffentlicht (BT-Drucksache 8/3908 vom 16.4.1980), welche die Kritik am Entwurf weitgehend berucksichtigte. Dieses Buch soll unmittelbar nach Verkundung des Gesetzes dem Prak- tiker eine erste Hilfe fur die Loesung seiner Tagesprobleme sein. Einen Grosskommentar will und kann es nicht ersetzen. Die neuen und die ge- anderten Vorschriften wurden ausfuhrlicher kommentiert als die nicht ge- anderten Vorschriften. Wenn daher Fragen geloest werden mussen, die mehr oder weniger aus den nich t geanderten Vorschriften erwachsen, soll- te weitere Literatur herangezogen werden. Rechtsprechung wurde nur ausnahmsweise zitiert, wenn wir glaubten, dass sie fur die Praxis von unmittelbarer Bedeutung sein kann. Das GmbH-Anderungsgesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Das Ge- setz will den Glaubigerschutz verbessern und die Vorschriften uber die GmbH insgesamt zeitgerechter und gangbarer machen. Zur Begrundung der Gesetzesanderungen vergleiche BT-Drucksache 8/3908 v. 16.4.80 S. 66 ff., Regierungsentwurf BT-Drucksache 8/1347 v.