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Betriebliche Sozialleistungen
Paperback

Betriebliche Sozialleistungen

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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

E. Zusammenfassung Aus den dargestellten Einzelzielen, die mit betrieblicher Sozialleistungspolitik angestrebt werden koennen, wird ein aktuelles Zielsystem erarbeitet. Bestimmte gesellschaftliche und betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren engen den Gestal- tungsbereich der betrieblichen Sozialleistungspolitik ein. Unter Beachtung dieser Einschrankungen werden dann aufbauend auf einer Effizienzanalyse der bis- herigen Massnahmen diejenigen zusatzlichen Sozialleistungen konzipiert, mit denen das aktuelle Zielsystem verwirklicht werden kann. UEber das als ausge- wogene Gesamtheit angesehene System der zusatzlichen Sozialleistungen ist die Belegschaft eingehend zu informieren. Durch Auswertungen der Inanspruch- nahme der zusatzlichen Sozialleistungen und durch die laufende Effizienzanalyse ergeben sich Anregungen fur die zukunftige UEberarbeitung und Anpassung der betrieblichen Sozialleistungspolitik. 31 Grundzuge betrieblicher SoziaUeistungspoZitik Antworten zu den Fragen 1. Unter einer zu sat z 1 ich e n betrieb 1 ich e n Sozi a 11 eistun g versteht man alle jene Leistungen der Betriebswirtschaft an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie deren Familienangehoerige, die weder Arbeitsentgelt, Ausbildungsleistung oder Erfolgsbeteiligung darstellen, noch durch Gesetz oder Tarifvertrag verbindlich vorgeschrieben sind. 2. Diese Leistungen erfolgen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung und stellen somit gesetzliche Sozialleistungen dar. 3. Nein, weil Zuwendungen an ausserbetriebliche Organisationen definitions- gemass nicht zum Bereich der betrieblichen Sozialleistungspolitik gerechnet werden. 4. Nein, auch ubertarifliches Arbeitsentgelt soll Leistung abgelten, wahrend zusatzliche Sozialleistungen ohne direkten Leistungsbezug auf Grund der Zugehoerigkeit zum betrieblichen Sozialsystem gewahrt werden. 5. Betriebliche Sozialeinrichtungen sind vom Arbeitgeber errichtete Betriebs- teile, die auf Dauer sozialen Zwecken dienen. Beispiele: Freizeitraume, Kantine, Werkswohnungen usw.

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Format
Paperback
Publisher
Gabler Verlag
Country
United Kingdom
Date
1 January 1976
Pages
70
ISBN
9783409383813

This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

E. Zusammenfassung Aus den dargestellten Einzelzielen, die mit betrieblicher Sozialleistungspolitik angestrebt werden koennen, wird ein aktuelles Zielsystem erarbeitet. Bestimmte gesellschaftliche und betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren engen den Gestal- tungsbereich der betrieblichen Sozialleistungspolitik ein. Unter Beachtung dieser Einschrankungen werden dann aufbauend auf einer Effizienzanalyse der bis- herigen Massnahmen diejenigen zusatzlichen Sozialleistungen konzipiert, mit denen das aktuelle Zielsystem verwirklicht werden kann. UEber das als ausge- wogene Gesamtheit angesehene System der zusatzlichen Sozialleistungen ist die Belegschaft eingehend zu informieren. Durch Auswertungen der Inanspruch- nahme der zusatzlichen Sozialleistungen und durch die laufende Effizienzanalyse ergeben sich Anregungen fur die zukunftige UEberarbeitung und Anpassung der betrieblichen Sozialleistungspolitik. 31 Grundzuge betrieblicher SoziaUeistungspoZitik Antworten zu den Fragen 1. Unter einer zu sat z 1 ich e n betrieb 1 ich e n Sozi a 11 eistun g versteht man alle jene Leistungen der Betriebswirtschaft an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie deren Familienangehoerige, die weder Arbeitsentgelt, Ausbildungsleistung oder Erfolgsbeteiligung darstellen, noch durch Gesetz oder Tarifvertrag verbindlich vorgeschrieben sind. 2. Diese Leistungen erfolgen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung und stellen somit gesetzliche Sozialleistungen dar. 3. Nein, weil Zuwendungen an ausserbetriebliche Organisationen definitions- gemass nicht zum Bereich der betrieblichen Sozialleistungspolitik gerechnet werden. 4. Nein, auch ubertarifliches Arbeitsentgelt soll Leistung abgelten, wahrend zusatzliche Sozialleistungen ohne direkten Leistungsbezug auf Grund der Zugehoerigkeit zum betrieblichen Sozialsystem gewahrt werden. 5. Betriebliche Sozialeinrichtungen sind vom Arbeitgeber errichtete Betriebs- teile, die auf Dauer sozialen Zwecken dienen. Beispiele: Freizeitraume, Kantine, Werkswohnungen usw.

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Gabler Verlag
Country
United Kingdom
Date
1 January 1976
Pages
70
ISBN
9783409383813