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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Sozialbilanzen gelten weithin als etwas zwielichtige Instrumente der Rechnungs- legung: Zwischen dem Anspruch, den die (falsche, aber nun einmal eingefuhrte) Be- zeichnung suggeriert, und dem realisierbaren Informationsgehalt klaffen Welten; so- ziale Beziehungen sind, selbst wenn man sie auf das Verhaltnis zwischen den Tarif- parteien beschranken wollte, entschieden zu komplex, um sich in Bilanzen, also notwendigerweise globalen Rechnungen befriedigend einfangen zu lassen. Diese Miss- verstandnisse haben bedauerlicherweise dazu gefuhrt, dass Sozialbilanzen als Mittel einer Art sozialen Marketings diskreditiert sind. K. Goellert hat die Diskussion aus dem widerwartigen Gestrupp banaler Vorurteile herausgehoben. Dieser entscheidende Schritt ist ihm auf eine relativ einfache Weise gelungen: durch eine Besinnung auf die Grundlage des deutschen Bilanzrechts. Seit uber hundert Jahren hat sich der Kern der Materie im Bilanzrecht niedergeschlagen; die Diskussion dort ist kaum von Modetorheiten belastet. Dieser Ansatz erklart die relativ breiten historischen Analysen des Verfassers; sein Blick in eine (moegliche) Zukunft, das heisst seine (implizite) normative Aussage, ist sorgfaltig in der Rechtsentwicklung fundiert. Nur wer im Zeitgeist unserer Tage so unaufloeslich verstrickt ist, dass er die Kontinuitat dieser Entwicklung nicht mehr wahrzunehmen vermag, wird hier eine Schwache, eine Flucht vor den Problemen (nach Art alter Dissertationen) sehen.
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Sozialbilanzen gelten weithin als etwas zwielichtige Instrumente der Rechnungs- legung: Zwischen dem Anspruch, den die (falsche, aber nun einmal eingefuhrte) Be- zeichnung suggeriert, und dem realisierbaren Informationsgehalt klaffen Welten; so- ziale Beziehungen sind, selbst wenn man sie auf das Verhaltnis zwischen den Tarif- parteien beschranken wollte, entschieden zu komplex, um sich in Bilanzen, also notwendigerweise globalen Rechnungen befriedigend einfangen zu lassen. Diese Miss- verstandnisse haben bedauerlicherweise dazu gefuhrt, dass Sozialbilanzen als Mittel einer Art sozialen Marketings diskreditiert sind. K. Goellert hat die Diskussion aus dem widerwartigen Gestrupp banaler Vorurteile herausgehoben. Dieser entscheidende Schritt ist ihm auf eine relativ einfache Weise gelungen: durch eine Besinnung auf die Grundlage des deutschen Bilanzrechts. Seit uber hundert Jahren hat sich der Kern der Materie im Bilanzrecht niedergeschlagen; die Diskussion dort ist kaum von Modetorheiten belastet. Dieser Ansatz erklart die relativ breiten historischen Analysen des Verfassers; sein Blick in eine (moegliche) Zukunft, das heisst seine (implizite) normative Aussage, ist sorgfaltig in der Rechtsentwicklung fundiert. Nur wer im Zeitgeist unserer Tage so unaufloeslich verstrickt ist, dass er die Kontinuitat dieser Entwicklung nicht mehr wahrzunehmen vermag, wird hier eine Schwache, eine Flucht vor den Problemen (nach Art alter Dissertationen) sehen.