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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Man hat in der Praxis der Unternehmensbewertung immer die Zukunftsbezogen- heit des zu bewertenden Ertrags (Ertolgs) akzeptiert. Zwar stutzte man sich zur Schatzung des Zukunftsertrags mehr oder weniger stark auf Vergangenheitswerte, aber es war nie ernsthaft bestritten, daB es im Ergebnis auf den Zukunftsertrag und nicht auf irgendeinen Vergangenheitsertrag ankommt. Die Praxis hat auch immer gesehen, daB der Zukunftsertrag unsicher ist, daB er sich nicht verlaBlich progno- stizieren laBt. Doch hat man diese Unsicherheit des Zukunftsertrags lange Zeit doch wieder verdrangt: Noch vor wenigen Jahren war es ganz unublich, die Bandbreite von moglichen Zukunftsertragen explizit in die Rechnung einzufi.ihren; die Band- breite und mit ihr die Unsicherheit wurden bereits am Ausgangspunkt der Unterneh- mensbewertung ersetzt durch einen nachhaltig genannten Zukunftsertrag. An der Konzeption des nachhaltigen Zukunftsertrags hat sogar die Lehre lange festgehalten: Noch in Munstermanns ansonsten bahnbrechendem Werk zur Unter- nehmensbewertung (von 1966) findet sie sich, und dem Juristen war sie stets vertraut (vgl. z. B. 2049 Abs. 2 BGB). Nur der Logik ist sie fremd. Besteht Unsicherheit, wie gerade die Praxis immer wieder zu Recht betont hat, dann existiert auch eine Band- breite von moglichen Zukunftsertragen und nicht etwa nur ein moglicher Zukunftser- trag; dann muB, wird die Bandbreite durch einen ( nachhaltigen ) Zukunftsertrag ersetzt, mindestens angegeben werden, nach welchen Regeln diese Reduktion ertolgen soil.
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Man hat in der Praxis der Unternehmensbewertung immer die Zukunftsbezogen- heit des zu bewertenden Ertrags (Ertolgs) akzeptiert. Zwar stutzte man sich zur Schatzung des Zukunftsertrags mehr oder weniger stark auf Vergangenheitswerte, aber es war nie ernsthaft bestritten, daB es im Ergebnis auf den Zukunftsertrag und nicht auf irgendeinen Vergangenheitsertrag ankommt. Die Praxis hat auch immer gesehen, daB der Zukunftsertrag unsicher ist, daB er sich nicht verlaBlich progno- stizieren laBt. Doch hat man diese Unsicherheit des Zukunftsertrags lange Zeit doch wieder verdrangt: Noch vor wenigen Jahren war es ganz unublich, die Bandbreite von moglichen Zukunftsertragen explizit in die Rechnung einzufi.ihren; die Band- breite und mit ihr die Unsicherheit wurden bereits am Ausgangspunkt der Unterneh- mensbewertung ersetzt durch einen nachhaltig genannten Zukunftsertrag. An der Konzeption des nachhaltigen Zukunftsertrags hat sogar die Lehre lange festgehalten: Noch in Munstermanns ansonsten bahnbrechendem Werk zur Unter- nehmensbewertung (von 1966) findet sie sich, und dem Juristen war sie stets vertraut (vgl. z. B. 2049 Abs. 2 BGB). Nur der Logik ist sie fremd. Besteht Unsicherheit, wie gerade die Praxis immer wieder zu Recht betont hat, dann existiert auch eine Band- breite von moglichen Zukunftsertragen und nicht etwa nur ein moglicher Zukunftser- trag; dann muB, wird die Bandbreite durch einen ( nachhaltigen ) Zukunftsertrag ersetzt, mindestens angegeben werden, nach welchen Regeln diese Reduktion ertolgen soil.