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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel - wie beispielsweise Ver- triebsbindungssysteme, Alleinvertriebssysteme, Vertragshandler- und Warenfranchise- systeme - haben in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheb- lich an praktischer Bedeutung gewonnen. Sie sind Ausdruck eines grundlegend gewandel- ten Verhaltnisses zwischen Industrie- und Handelsuntemehmungen bei der Warendistri- bution. In zahlreichen Fallen ist die Konfrontation in den Absatzkanalen industrieller Erzeugnisse einer vertikalen Kooperation gewichen, sind anarchistische Beziehungen durch grundsatzlich partnerschaftliche, abgestimmte Verhaltensweisen in vertikal und haufig zugleich horizontal integrierten Distributionssystemen abgeloest worden. Mit dieser Entwicklung gingen erhebliche AEnderungen der Rechtsnormen (insbeson- dere des Kartellrechts) einher, die solche Vertragssysteme unmittelbar betreffen oder mittel- bar beruhren. Auch die diesbezugliche Rechtsprechung hat sich gewandelt. Weitere No- vellierungsvorhaben des Kartellrechts werden derzeit diskutiert. Auch das Schrifttum hat seine Aufmerksamkeit in jungster Zeit in starkerem Masse auf die Vertraglichen Vertriebssysteme gerichtet. Eine Analyse dieser Veroeffentlichungen offenbart zunachst gewisse Schwierigkeiten bei dem Versuch, die vielfaltigen, standig sich andernden und neu hinzutretenden Erscheinungsformen Vertraglicher Vertriebssy- steme in der Praxis terminologisch und typologisch in den Griff zu bekommen. Be- sondere Schwierigkeiten ergeben sich ferner dadurch, dass die wissenschaftliche Behand- lung der Vertraglichen Vertriebssysteme mindestens drei verschiedene Disziplinen, nam- lich die Rechtswissenschaften, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre tangiert.
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Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel - wie beispielsweise Ver- triebsbindungssysteme, Alleinvertriebssysteme, Vertragshandler- und Warenfranchise- systeme - haben in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheb- lich an praktischer Bedeutung gewonnen. Sie sind Ausdruck eines grundlegend gewandel- ten Verhaltnisses zwischen Industrie- und Handelsuntemehmungen bei der Warendistri- bution. In zahlreichen Fallen ist die Konfrontation in den Absatzkanalen industrieller Erzeugnisse einer vertikalen Kooperation gewichen, sind anarchistische Beziehungen durch grundsatzlich partnerschaftliche, abgestimmte Verhaltensweisen in vertikal und haufig zugleich horizontal integrierten Distributionssystemen abgeloest worden. Mit dieser Entwicklung gingen erhebliche AEnderungen der Rechtsnormen (insbeson- dere des Kartellrechts) einher, die solche Vertragssysteme unmittelbar betreffen oder mittel- bar beruhren. Auch die diesbezugliche Rechtsprechung hat sich gewandelt. Weitere No- vellierungsvorhaben des Kartellrechts werden derzeit diskutiert. Auch das Schrifttum hat seine Aufmerksamkeit in jungster Zeit in starkerem Masse auf die Vertraglichen Vertriebssysteme gerichtet. Eine Analyse dieser Veroeffentlichungen offenbart zunachst gewisse Schwierigkeiten bei dem Versuch, die vielfaltigen, standig sich andernden und neu hinzutretenden Erscheinungsformen Vertraglicher Vertriebssy- steme in der Praxis terminologisch und typologisch in den Griff zu bekommen. Be- sondere Schwierigkeiten ergeben sich ferner dadurch, dass die wissenschaftliche Behand- lung der Vertraglichen Vertriebssysteme mindestens drei verschiedene Disziplinen, nam- lich die Rechtswissenschaften, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre tangiert.