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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Diese Schrift stellt Probleme und Problemloesungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im oeffentlichen Interesse geloest werden mussen. Als Loesungsalternativen von besonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen oekonomisch moeglichen Loesungen. Die Wirtschaftsprufung ist in Deutschland lange und bis in die Gegenwart uberwiegend unter rechtlichem und prufungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von 1 2 Zimmermann und Loitlsberger hat sich eine oekonomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fuhlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, dass er keine Theorie der Prufung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine Moeglichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von, Wenn-Dann-Satzen’ vorzulegen, die zugleich hinreichend praxisnah ware. Ausgehend von den Zielen, die mit Prufungen und Gutachten verfolgt werden, lasst sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen vom Typus Wer dieses Ziel verfolgt, muss jenes tun gewinnen. Nicht wenige solcher, Wenn-Dann-Thesen’ werden vorgelegt- wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Prufung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionslehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich unternommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebs- wirtschaftslehre verdrangen die Sachfragen, sobald sie hinreichend erfasst sind, die In- stitutionenlehrel. Balance aus Savary, Le parfait negociant, Ausgabe von 1752, unter veranderter Beschriftung der Waagschalen. 1 Vgl. Zimmermann, Erhard, Theorie und Praxis der Prufungen im Betriebe, Essen 1954.
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Diese Schrift stellt Probleme und Problemloesungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im oeffentlichen Interesse geloest werden mussen. Als Loesungsalternativen von besonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen oekonomisch moeglichen Loesungen. Die Wirtschaftsprufung ist in Deutschland lange und bis in die Gegenwart uberwiegend unter rechtlichem und prufungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von 1 2 Zimmermann und Loitlsberger hat sich eine oekonomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fuhlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, dass er keine Theorie der Prufung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine Moeglichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von, Wenn-Dann-Satzen’ vorzulegen, die zugleich hinreichend praxisnah ware. Ausgehend von den Zielen, die mit Prufungen und Gutachten verfolgt werden, lasst sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen vom Typus Wer dieses Ziel verfolgt, muss jenes tun gewinnen. Nicht wenige solcher, Wenn-Dann-Thesen’ werden vorgelegt- wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Prufung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionslehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich unternommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebs- wirtschaftslehre verdrangen die Sachfragen, sobald sie hinreichend erfasst sind, die In- stitutionenlehrel. Balance aus Savary, Le parfait negociant, Ausgabe von 1752, unter veranderter Beschriftung der Waagschalen. 1 Vgl. Zimmermann, Erhard, Theorie und Praxis der Prufungen im Betriebe, Essen 1954.