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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
In der vorliegenden Studie wird der nicht ganz einfache Versuch unternommen, jenes Instrumentarium, das ublicherweise als Property-Rights-Ansatz oder als verfugungs- rechtliche Theorie bezeichnet wird, fur die Gestaltung von Unternehmensverfassun- gen fruchtbar zu machen. Die Spanne des dabei verfolgten Anliegens macht der Untertitel deutlich: Der Verfasser nimmt sich zunachst der method(olog)ischen Pro- bleme an, die dieser Ansatz - trotz aller Fortschritte gegenuber der neoklassischen Denktradition - aufwirft. Die vorgeschlagenen Korrekturen reichen, was ihre Konse- quenzen fur die Theoriebildung anbelangt, weit uber die OEkonomie im herkoemmli- chen Sinn hinaus; der revidierte verfugungsrechtliche Ansatz wird, wenn hier auch nicht systematisch ausgearbeitet, zur Gesellschaftstheorie auf individualistischer Grundlage. Dass solche UEberlegungen - etwa bei Adam Smith - im Grunde genommen auf die Anfange der Wirtschaftswissenschaft verweisen, sei lediglich am Rande vermerkt. Die im letzten Teil der Untersuchung vorgestellten Fallstudien zeigen, dass es die vorgeschlagenen Korrekturen des verfugungsrechtlichen Ansatzes erlauben, oekono- mische Realitat differenziert zu erfassen. Die Beispiele fur praktizierte Verfassungs- regelungen geben zudem vielfaltige Gestaltungsanregungen. Die Untersuchung von Hans-Christian Riekhof ist theoretisch und praktisch in einem. Sie ist auch provozierend. Insofern ware es verfehlt, ihr den unverbindlichen Wunsch mitzugeben, dass man sie freundlich aufnehmen moege. Sachlich diskutiert sollte sie werden! GUENTHER SCHANZ Vorwort Wenn man sich langere Zeit mit einem bestimmten Thema befasst hat und nunmehr ein Ergebnis prasentiert, dann drangt sich die Frage auf, inwieweit die eigenen Ausfuh- rungen den ursprunglich anvisierten Adressatenkreis auch wirklich erreichen wer- den.
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In der vorliegenden Studie wird der nicht ganz einfache Versuch unternommen, jenes Instrumentarium, das ublicherweise als Property-Rights-Ansatz oder als verfugungs- rechtliche Theorie bezeichnet wird, fur die Gestaltung von Unternehmensverfassun- gen fruchtbar zu machen. Die Spanne des dabei verfolgten Anliegens macht der Untertitel deutlich: Der Verfasser nimmt sich zunachst der method(olog)ischen Pro- bleme an, die dieser Ansatz - trotz aller Fortschritte gegenuber der neoklassischen Denktradition - aufwirft. Die vorgeschlagenen Korrekturen reichen, was ihre Konse- quenzen fur die Theoriebildung anbelangt, weit uber die OEkonomie im herkoemmli- chen Sinn hinaus; der revidierte verfugungsrechtliche Ansatz wird, wenn hier auch nicht systematisch ausgearbeitet, zur Gesellschaftstheorie auf individualistischer Grundlage. Dass solche UEberlegungen - etwa bei Adam Smith - im Grunde genommen auf die Anfange der Wirtschaftswissenschaft verweisen, sei lediglich am Rande vermerkt. Die im letzten Teil der Untersuchung vorgestellten Fallstudien zeigen, dass es die vorgeschlagenen Korrekturen des verfugungsrechtlichen Ansatzes erlauben, oekono- mische Realitat differenziert zu erfassen. Die Beispiele fur praktizierte Verfassungs- regelungen geben zudem vielfaltige Gestaltungsanregungen. Die Untersuchung von Hans-Christian Riekhof ist theoretisch und praktisch in einem. Sie ist auch provozierend. Insofern ware es verfehlt, ihr den unverbindlichen Wunsch mitzugeben, dass man sie freundlich aufnehmen moege. Sachlich diskutiert sollte sie werden! GUENTHER SCHANZ Vorwort Wenn man sich langere Zeit mit einem bestimmten Thema befasst hat und nunmehr ein Ergebnis prasentiert, dann drangt sich die Frage auf, inwieweit die eigenen Ausfuh- rungen den ursprunglich anvisierten Adressatenkreis auch wirklich erreichen wer- den.