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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Durch 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde erstmals im deutschen Recht der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne der Beibehaltung der Bewertungsmethoden kodifiziert; vorher galt nur das fur das Bilanzrecht im engeren Sinne bedeutungslose Prinzip der Publizitat von Stetigkeitsunterbre- chungen. Stetigkeit der Bewertungsmethoden ist aber die Kernthese dynamischer Bilanzauf- fassung; infolgedessen verbreitete sich die Befurchtung, dass das neue Bilanzrecht auf dieser Basis eine Art dynamische Wende einleiten, die hoechstrichterliche Bilanzrechtsprechung sich veranlasst sehen koennte, zur Dynamik zuruckzukehren. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit zerstreut in tiefschurfender Weise die Furcht der Sta- tiker (und die Hoffnung der Dynamiker): Der Stetigkeitsgrundsatz des 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB muss im Sinnzusammenhang mit den anderen kodifizierten Bilanzrechtsgrundsatzen ( 252 Abs. 1 Nr. 1-5 HGB) interpretiert werden. In dieser Sicht erweist er sich als (wichtiger) Objektivierungsgrundsatz und damit als ein Prinzip, das, ahnlich wie das Stichtagsprinzip, durch Beschrankung von Ermessensspielraumen den bilanzrechtlichen Vorsichtsgrundsatz si- chert. Aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann nichts entnommen wer- den, was gegen diese statische Interpretation des Stetigkeitsprinzips sprache.
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Durch 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde erstmals im deutschen Recht der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne der Beibehaltung der Bewertungsmethoden kodifiziert; vorher galt nur das fur das Bilanzrecht im engeren Sinne bedeutungslose Prinzip der Publizitat von Stetigkeitsunterbre- chungen. Stetigkeit der Bewertungsmethoden ist aber die Kernthese dynamischer Bilanzauf- fassung; infolgedessen verbreitete sich die Befurchtung, dass das neue Bilanzrecht auf dieser Basis eine Art dynamische Wende einleiten, die hoechstrichterliche Bilanzrechtsprechung sich veranlasst sehen koennte, zur Dynamik zuruckzukehren. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit zerstreut in tiefschurfender Weise die Furcht der Sta- tiker (und die Hoffnung der Dynamiker): Der Stetigkeitsgrundsatz des 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB muss im Sinnzusammenhang mit den anderen kodifizierten Bilanzrechtsgrundsatzen ( 252 Abs. 1 Nr. 1-5 HGB) interpretiert werden. In dieser Sicht erweist er sich als (wichtiger) Objektivierungsgrundsatz und damit als ein Prinzip, das, ahnlich wie das Stichtagsprinzip, durch Beschrankung von Ermessensspielraumen den bilanzrechtlichen Vorsichtsgrundsatz si- chert. Aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann nichts entnommen wer- den, was gegen diese statische Interpretation des Stetigkeitsprinzips sprache.