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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der ProzeB der europaischen Einigung ist von der politischen Einsieht getragen, daB den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten des Binnenmarktes gleiehe Bedeutung zukommt. Die zu beobachtende zunehmende europaweite Verflechtung und Konzentration von Un- ternehmen und Konzernen muB daher urn eine soziale Dimension erglinzt werden. Ein begriiBenswerter Schritt in diese Richtung ist der von der Kommission der Europai- schen Gemeinschaft vorgelegte Entwurf fUr eine Richtlinie des Rates zur, Einsetzung Europaischer Betriebsrate . Die Richtlinie soH eine Information und Konsultation der nationalen Arbeitnehmervertretungen im Euro-Unternehmen tiber die nationalen Grenzen hinweg sieherstellen. Sie ist von besonderer Bedeutung, da Arbeitnehmer und Arbeitneh- merinnen auch von Unternehmensentscheidungen betroffen sind, die auBerhalb des Mit- gliedstaates ergehen, in dem sie beschiiftigt sind. Die Kommission versucht, dieses Ziel durch einen Europaischen Betriebsrat, eine inter- nationale Arbeitnehmervertretung, zu erreiehen. Aufgrund der ihr zukommenden Infor- mations- und Konsultationsrechte erfahrt sie europaweite Planungsentscheidungen recht- zeitig und kann sie schon friihzeitig erortern. Den europaweit tatigen Unternehmen soHen europaische Arbeitnehmervertretungen zur Seite gestellt werden. Notwendige struktureHe Anpassungen dtirfen dadurch nieht ver- hindert werden. Gerade bei strukturellen Umorientierungen im europaischen Binnenmarkt ist vertrauenschaffende Transparenz erforderlich, die sowohl Arbeitnehmern als auch Ar- beitgebern in gleichem MaBe zugute kommt. Die Ausgestaltung der Europaischen Betriebsrate liegt in der Hand der unmittelbar Be- troffenen, also der Unternehmens- bzw. Konzernleitung und der Arbeitnehmervertretun- gen. Dadurch wird garantiert, daB eine individuelle unternehmensbezogene Organisation moglich ist. In die unterschiedlichen Strukturen der nationalen Interessenvertretungen wird nicht eingegriffen.
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Der ProzeB der europaischen Einigung ist von der politischen Einsieht getragen, daB den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten des Binnenmarktes gleiehe Bedeutung zukommt. Die zu beobachtende zunehmende europaweite Verflechtung und Konzentration von Un- ternehmen und Konzernen muB daher urn eine soziale Dimension erglinzt werden. Ein begriiBenswerter Schritt in diese Richtung ist der von der Kommission der Europai- schen Gemeinschaft vorgelegte Entwurf fUr eine Richtlinie des Rates zur, Einsetzung Europaischer Betriebsrate . Die Richtlinie soH eine Information und Konsultation der nationalen Arbeitnehmervertretungen im Euro-Unternehmen tiber die nationalen Grenzen hinweg sieherstellen. Sie ist von besonderer Bedeutung, da Arbeitnehmer und Arbeitneh- merinnen auch von Unternehmensentscheidungen betroffen sind, die auBerhalb des Mit- gliedstaates ergehen, in dem sie beschiiftigt sind. Die Kommission versucht, dieses Ziel durch einen Europaischen Betriebsrat, eine inter- nationale Arbeitnehmervertretung, zu erreiehen. Aufgrund der ihr zukommenden Infor- mations- und Konsultationsrechte erfahrt sie europaweite Planungsentscheidungen recht- zeitig und kann sie schon friihzeitig erortern. Den europaweit tatigen Unternehmen soHen europaische Arbeitnehmervertretungen zur Seite gestellt werden. Notwendige struktureHe Anpassungen dtirfen dadurch nieht ver- hindert werden. Gerade bei strukturellen Umorientierungen im europaischen Binnenmarkt ist vertrauenschaffende Transparenz erforderlich, die sowohl Arbeitnehmern als auch Ar- beitgebern in gleichem MaBe zugute kommt. Die Ausgestaltung der Europaischen Betriebsrate liegt in der Hand der unmittelbar Be- troffenen, also der Unternehmens- bzw. Konzernleitung und der Arbeitnehmervertretun- gen. Dadurch wird garantiert, daB eine individuelle unternehmensbezogene Organisation moglich ist. In die unterschiedlichen Strukturen der nationalen Interessenvertretungen wird nicht eingegriffen.