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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,7, Brandenburgische Technische Universitaet Cottbus (Fakultaet 6 fuer Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung), Veranstaltung: Bau- und Planungsrecht fuer Wirtschaftsingenieure, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutschen Regularien zur Honorierung von Architekten- und Ingenieursleistungen stehen seit laengerem in der Europaeischen Gemeinschaft in der Kritik. Vielfach wird bemaengelt, dass die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit von anderen EU-Mitgliedsstaaten durch Verordnungen in Deutschland eingeschraenkt werden. Ein Ziel der EU ist, ein staerkeres Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten zu erreichen, um einen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fuer alle zu ermoeglichen. Beschraenkungen und Hemmnisse auch fuer Leistungen von Architekten und Ingenieure sind daher zu vermeiden und abzubauen. Die EU-Kommission hat seit Jahren immer wieder auf einen Verstoss der geltenden Honorarordnung fuer Architekten und Ingenieure in Deutschland gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU hingewiesen und Gegenmassnahmen gefordert. Die Bundesrepublik hat weiterhin an der Verordnung festgehalten mit dem Verweis auf die besondere Situation in Deutschland. Durch die Verordnung wurden die hohe Qualitaet und die Baukultur sowie eine angemessene Verguetung fuer Planungsleistungen sichergestellt. Trotz zahlreicher Argumente fuer den Erhalt der Verordnung und der Darlegung, dass diese mit den geltenden Richtlinien der EU vereinbar ist, wurde gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vom Europaeischen Gerichtshof durch die EU-Kommission eingereicht.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,7, Brandenburgische Technische Universitaet Cottbus (Fakultaet 6 fuer Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung), Veranstaltung: Bau- und Planungsrecht fuer Wirtschaftsingenieure, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutschen Regularien zur Honorierung von Architekten- und Ingenieursleistungen stehen seit laengerem in der Europaeischen Gemeinschaft in der Kritik. Vielfach wird bemaengelt, dass die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit von anderen EU-Mitgliedsstaaten durch Verordnungen in Deutschland eingeschraenkt werden. Ein Ziel der EU ist, ein staerkeres Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten zu erreichen, um einen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fuer alle zu ermoeglichen. Beschraenkungen und Hemmnisse auch fuer Leistungen von Architekten und Ingenieure sind daher zu vermeiden und abzubauen. Die EU-Kommission hat seit Jahren immer wieder auf einen Verstoss der geltenden Honorarordnung fuer Architekten und Ingenieure in Deutschland gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU hingewiesen und Gegenmassnahmen gefordert. Die Bundesrepublik hat weiterhin an der Verordnung festgehalten mit dem Verweis auf die besondere Situation in Deutschland. Durch die Verordnung wurden die hohe Qualitaet und die Baukultur sowie eine angemessene Verguetung fuer Planungsleistungen sichergestellt. Trotz zahlreicher Argumente fuer den Erhalt der Verordnung und der Darlegung, dass diese mit den geltenden Richtlinien der EU vereinbar ist, wurde gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vom Europaeischen Gerichtshof durch die EU-Kommission eingereicht.