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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte, Universitaet Trier (Lehrstuhl fuer oeffentliches Recht, insbesondere Voelkerrecht und Europarecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit erlaeutert die Anwendungsbereiche Unionsgrundrechte gemaess der EU-Grundrechtencharta. Da der Grossteil des Unionsrechts durch mitgliedstaatliche Hoheitstraeger (mittelbar) vollzogen wird, ist die Antwort auf die Frage nach dem Anwendungsbereich in solchen Faellen von groesster praktischer Relevanz. Politisch gesehen wird im jeweiligen Einzelfall eine weite beziehungsweise enge Anwendung der in der Charta kodifizierten Grundrechte gefordert, wenn es um den Vollzug des Unionsrechts in letztgenanntem Verhaeltnis geht. Fuer die Wirksamkeit und die dementsprechende praktische Anwendbarkeit der EU-Grundrechte ist massgeblich, wie weit die Bindung der europaeischen Hoheitsgewalt tatsaechlich ist. Eine der groessten Herausforderungen des europaeischen Verfassungsgerichtsverbundes ist der Auf- und Ausbau eines kohaerenten und in sich abgestimmten Systems des Grundrechtschutzes. Trotz regelmaessiger Dissonanzen haben bisher alle massgeblichen Akteure stets eine konstruktive Loesung gefunden und damit den Grundrechtschutz in den vergangenen Jahrzehnten in Europa zunehmend und beachtlich gestaerkt. Mit dem Akerberg Fransson Urteil des EuGH aus dem vergangen Jahr gab es jedoch so einige Irritationen, die vornehmlich den Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta (GRCh oder im Folgenden auch: Charta) betreffen. Vor diesem Hintergrund sorgen die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Akerberg Fransson und Melloni, sowie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Antiterrordatei fuer aktuellen Zuendstoff. Die nachfolgenden Reaktionen in der Wissenschaft auf die Urteile des EuGH zeugen von dem bedeutenden Konfliktpotential des Anwendungsbereiches der EU-Grundrechtecharta.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte, Universitaet Trier (Lehrstuhl fuer oeffentliches Recht, insbesondere Voelkerrecht und Europarecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit erlaeutert die Anwendungsbereiche Unionsgrundrechte gemaess der EU-Grundrechtencharta. Da der Grossteil des Unionsrechts durch mitgliedstaatliche Hoheitstraeger (mittelbar) vollzogen wird, ist die Antwort auf die Frage nach dem Anwendungsbereich in solchen Faellen von groesster praktischer Relevanz. Politisch gesehen wird im jeweiligen Einzelfall eine weite beziehungsweise enge Anwendung der in der Charta kodifizierten Grundrechte gefordert, wenn es um den Vollzug des Unionsrechts in letztgenanntem Verhaeltnis geht. Fuer die Wirksamkeit und die dementsprechende praktische Anwendbarkeit der EU-Grundrechte ist massgeblich, wie weit die Bindung der europaeischen Hoheitsgewalt tatsaechlich ist. Eine der groessten Herausforderungen des europaeischen Verfassungsgerichtsverbundes ist der Auf- und Ausbau eines kohaerenten und in sich abgestimmten Systems des Grundrechtschutzes. Trotz regelmaessiger Dissonanzen haben bisher alle massgeblichen Akteure stets eine konstruktive Loesung gefunden und damit den Grundrechtschutz in den vergangenen Jahrzehnten in Europa zunehmend und beachtlich gestaerkt. Mit dem Akerberg Fransson Urteil des EuGH aus dem vergangen Jahr gab es jedoch so einige Irritationen, die vornehmlich den Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta (GRCh oder im Folgenden auch: Charta) betreffen. Vor diesem Hintergrund sorgen die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Akerberg Fransson und Melloni, sowie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Antiterrordatei fuer aktuellen Zuendstoff. Die nachfolgenden Reaktionen in der Wissenschaft auf die Urteile des EuGH zeugen von dem bedeutenden Konfliktpotential des Anwendungsbereiches der EU-Grundrechtecharta.