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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die gegenwartige Arbeit gibt in erweiterter Form einen Vortrag wieder, den ich am 25. Januar 1956 vor der Arbeitsgemeinschaft fur Forschung ge- halten habe. Die Grundgedanken hatte ich bereits im Sommersemester 1955 in einer Gastvorlesungder rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Koeln entwickeln durfen. Die rechtsvergleichende Arbeit, welche in den letzten Jahren von kon- tinentalen Juristen dem englischen Recht gewidmet worden ist, hat sich fast ausschliesslich dem materiellen Recht zugewandt. Demgegenuber hat eine jahrzehntelange praktische Erfahrung mich zu, der Auffassung gebracht, dass Prozessrecht, Gerichtsverfassung, das Recht des Anwaltsstandes und - last not least - die in unendlich zahlreichen Einzelheiten des allgemeinen und des beruflichen Lebens verankerte berufliche und allgemeine Rechtstradition der vergleichenden Arbeit ein weit wertvolleres Gebiet eroeffnen, dessen Er- schliessung allerdings besondere Schwierigkeiten bereitet, weil hier mit einer nur in Bibliotheken zu leistenden Forschungstatigkeit wenig ausgerichtet werden kann. Zu dieser Erschliessung eines fur England seit den ausgezeich- neten Arbeiten von Gerland und Mendelssohn-Bartholdy kaum beachteten Feldes einen kleinen Beitrag zu leisten, ist das Ziel dieser Arbeit. Herrn Prasidenten Professor Nipperdey (Koeln), dem ich die Einladung in Koeln und Herrn Professor Conrad (Bonn), dem ich die Einfuhrung zu der Arbeitsgemeinschaft verdanke, bin ich in besonderem Masse verbunden. London, Marz 1956 Ernst J. Cohn INHALT Prof. Dr. jur. Ernst joseph Cohn, London Der englische Gerichtstag . 9 Diskussionsbeitrage von Prof Dr.H.Peters, Kultusministera.D. W.Schutz, Prof. Dr. E. j. Cohn, Oberlandesgerichtsprasident W.
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Die gegenwartige Arbeit gibt in erweiterter Form einen Vortrag wieder, den ich am 25. Januar 1956 vor der Arbeitsgemeinschaft fur Forschung ge- halten habe. Die Grundgedanken hatte ich bereits im Sommersemester 1955 in einer Gastvorlesungder rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Koeln entwickeln durfen. Die rechtsvergleichende Arbeit, welche in den letzten Jahren von kon- tinentalen Juristen dem englischen Recht gewidmet worden ist, hat sich fast ausschliesslich dem materiellen Recht zugewandt. Demgegenuber hat eine jahrzehntelange praktische Erfahrung mich zu, der Auffassung gebracht, dass Prozessrecht, Gerichtsverfassung, das Recht des Anwaltsstandes und - last not least - die in unendlich zahlreichen Einzelheiten des allgemeinen und des beruflichen Lebens verankerte berufliche und allgemeine Rechtstradition der vergleichenden Arbeit ein weit wertvolleres Gebiet eroeffnen, dessen Er- schliessung allerdings besondere Schwierigkeiten bereitet, weil hier mit einer nur in Bibliotheken zu leistenden Forschungstatigkeit wenig ausgerichtet werden kann. Zu dieser Erschliessung eines fur England seit den ausgezeich- neten Arbeiten von Gerland und Mendelssohn-Bartholdy kaum beachteten Feldes einen kleinen Beitrag zu leisten, ist das Ziel dieser Arbeit. Herrn Prasidenten Professor Nipperdey (Koeln), dem ich die Einladung in Koeln und Herrn Professor Conrad (Bonn), dem ich die Einfuhrung zu der Arbeitsgemeinschaft verdanke, bin ich in besonderem Masse verbunden. London, Marz 1956 Ernst J. Cohn INHALT Prof. Dr. jur. Ernst joseph Cohn, London Der englische Gerichtstag . 9 Diskussionsbeitrage von Prof Dr.H.Peters, Kultusministera.D. W.Schutz, Prof. Dr. E. j. Cohn, Oberlandesgerichtsprasident W.