Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Sexuelle Gewalttaten an Kindern werden als risikolose oder perfekte (Bundestag DS 10/3835,1985, S. 5, Enders 1990, S. 21, Weis 1982, S. 27) Vergehen oder Verbrechen charakterisiert, weil es den Betroffenen in ver- schiedenen Stadien unmoeglich gemacht wird, das bestgehutete Geheimnis (Rush 1982) preiszugeben, ohne Stigmatisierungen in Kauf nehmen zu mussen. Bei den UEbergriffen bedienen sich die Tater subtiler Mechanismen wie Ausnutzen sexueller Unwissenheit und Schuren von Schuld-und Schamge- fuhlen. Zudem weisen sie haufig den Kindern eine Mitverantwortung fur den Erhalt der Familie zu, um sie zum Schweigen zu bringen. Hierbei sind ausgesprochene oder unausgesprochene Drohungen des Taters (z.B., Wenn Du daruber sprichst, kommst Du ins Heim/wird Mutter krank/habe ich Dich nicht mehr lieb … !‘) (Enders 1990, S. 21) vielfach Mittel zum Zweck. Schuld- und Schamgefuhle werden weiterhin durch auferlegte Geheimhal- tungsgebote des Taters sowie durch die Wahrnehmung der gesellschaftli- chen Einstellungen zu den Gewaltakten und/oder des verbotenen Charakters der Handlungen verstarkt. Dies alles tragt dazu bei, dass Kinder sich vor- werfen, sich nicht ausreichend gewehrt oder mitgemacht zu haben (vgl. Armstrong 1985, Baumgardt 1989, Gardiner-Sirtl 1983, Gutjahr/Schrader 1990, Hartwig 1990, KavemannILohstoeter 1991, Rush 1982, Steinhage 1987). Jeder Versuch des Kindes, den Schander blosszustellen, entbloesst auch seine eigenen, angeblich angeborenen sexuellen Beweggrunde und beschamt es statt den Tater; ihm bleibt nur die Ver- heimlichung. Das Dilemma des sexuellen Missbrauchs von Kindern hat ein narrensicheres Sy- stem emotionaler Erpressung geschaffen: Wenn das Opfer den Tater beschuldigt, beschuldigt es sich auch selbst (Rush 1982, S. 168).
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Sexuelle Gewalttaten an Kindern werden als risikolose oder perfekte (Bundestag DS 10/3835,1985, S. 5, Enders 1990, S. 21, Weis 1982, S. 27) Vergehen oder Verbrechen charakterisiert, weil es den Betroffenen in ver- schiedenen Stadien unmoeglich gemacht wird, das bestgehutete Geheimnis (Rush 1982) preiszugeben, ohne Stigmatisierungen in Kauf nehmen zu mussen. Bei den UEbergriffen bedienen sich die Tater subtiler Mechanismen wie Ausnutzen sexueller Unwissenheit und Schuren von Schuld-und Schamge- fuhlen. Zudem weisen sie haufig den Kindern eine Mitverantwortung fur den Erhalt der Familie zu, um sie zum Schweigen zu bringen. Hierbei sind ausgesprochene oder unausgesprochene Drohungen des Taters (z.B., Wenn Du daruber sprichst, kommst Du ins Heim/wird Mutter krank/habe ich Dich nicht mehr lieb … !‘) (Enders 1990, S. 21) vielfach Mittel zum Zweck. Schuld- und Schamgefuhle werden weiterhin durch auferlegte Geheimhal- tungsgebote des Taters sowie durch die Wahrnehmung der gesellschaftli- chen Einstellungen zu den Gewaltakten und/oder des verbotenen Charakters der Handlungen verstarkt. Dies alles tragt dazu bei, dass Kinder sich vor- werfen, sich nicht ausreichend gewehrt oder mitgemacht zu haben (vgl. Armstrong 1985, Baumgardt 1989, Gardiner-Sirtl 1983, Gutjahr/Schrader 1990, Hartwig 1990, KavemannILohstoeter 1991, Rush 1982, Steinhage 1987). Jeder Versuch des Kindes, den Schander blosszustellen, entbloesst auch seine eigenen, angeblich angeborenen sexuellen Beweggrunde und beschamt es statt den Tater; ihm bleibt nur die Ver- heimlichung. Das Dilemma des sexuellen Missbrauchs von Kindern hat ein narrensicheres Sy- stem emotionaler Erpressung geschaffen: Wenn das Opfer den Tater beschuldigt, beschuldigt es sich auch selbst (Rush 1982, S. 168).