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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Im 1. Kapitel dieses Buches wurden die Grundzuge des geltenden Bilanz- rechts beschrieben. Die Darstellung orientierte sich sehr eng am Gesetzes- wortlaut; Interpretationen erfolgten nur, soweit sie zum Verstandnis der Vorschriften unumganglich erschienen. Nach dem Studium des Kapitels Bilanztheorie verfugt der Leser uber jene Kategorien, die ihn zu einem tieferen Gesetzesverstandnis befahigen: Die Interpretation der geltenden Gesetzesvorschriften ist ja ein wichtiges Ziel der Bilanztheorie, wenngleich nicht ihr einziges; die Bedeutung einer Kla- rung grundlegender Zusammenhange fur die Rechtsfortentwicklung wurde in keiner Phase der bilanztheoretischen Diskussion ubersehen. Doch besteht ohnehin nur eine schwer auszumachende Grenze zwischen der Interpretation (Auslegung) des geltenden Rechts und der Rechtsfortentwicklung. Das letzte Kapitel dieses Buches dient der Einubung bilanztheoretischer Kategorien. Ich habe hierfur die geltenden Vorschriften uber den Jahres- abschluss und den Geschaftsbericht der Aktiengesellschaft gewahlt mit Ruck- sicht auf deren besondere Ausstrahlungskraft (vgl. im einzelnen oben S. 175). Handelsrechtlich gesehen sind die aktienrechtlichen Rechnungslegungsauf- gaben denkbar umfassend; daruber hinaus hat das Aktienrecht immer wie- der auch die Gestaltung der Einkommensteuerbilanz entscheidend beeinflusst. Der Weg zu einem tieferen Verstandnis unseres gesamten Bilanzrechts fuhrt uber das Aktienrecht, auch der Weg zu einem besseren Bilanzrecht. Einubung bilanztheoretischen Denkens bedeutet auch, die Grenzen bestimm- ter bilanztheoretischer Satze scharfer zu erkennen. Wie bei allen theoretischen Satzen besteht die Gefahr, dass sie unter Ausserachtlassung ihrer Pramissen angewendet, also missbraucht werden. Die Bilanztheorie behandelt den Zusammenhang zwischen moeglichen Syste- men von Bilanzzielen (moeglichen Ausschuttungsregelungen, moeglichen Infor- mationsregelungen) und diesen entsprechenden Systemen von Bilanznormen.
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Im 1. Kapitel dieses Buches wurden die Grundzuge des geltenden Bilanz- rechts beschrieben. Die Darstellung orientierte sich sehr eng am Gesetzes- wortlaut; Interpretationen erfolgten nur, soweit sie zum Verstandnis der Vorschriften unumganglich erschienen. Nach dem Studium des Kapitels Bilanztheorie verfugt der Leser uber jene Kategorien, die ihn zu einem tieferen Gesetzesverstandnis befahigen: Die Interpretation der geltenden Gesetzesvorschriften ist ja ein wichtiges Ziel der Bilanztheorie, wenngleich nicht ihr einziges; die Bedeutung einer Kla- rung grundlegender Zusammenhange fur die Rechtsfortentwicklung wurde in keiner Phase der bilanztheoretischen Diskussion ubersehen. Doch besteht ohnehin nur eine schwer auszumachende Grenze zwischen der Interpretation (Auslegung) des geltenden Rechts und der Rechtsfortentwicklung. Das letzte Kapitel dieses Buches dient der Einubung bilanztheoretischer Kategorien. Ich habe hierfur die geltenden Vorschriften uber den Jahres- abschluss und den Geschaftsbericht der Aktiengesellschaft gewahlt mit Ruck- sicht auf deren besondere Ausstrahlungskraft (vgl. im einzelnen oben S. 175). Handelsrechtlich gesehen sind die aktienrechtlichen Rechnungslegungsauf- gaben denkbar umfassend; daruber hinaus hat das Aktienrecht immer wie- der auch die Gestaltung der Einkommensteuerbilanz entscheidend beeinflusst. Der Weg zu einem tieferen Verstandnis unseres gesamten Bilanzrechts fuhrt uber das Aktienrecht, auch der Weg zu einem besseren Bilanzrecht. Einubung bilanztheoretischen Denkens bedeutet auch, die Grenzen bestimm- ter bilanztheoretischer Satze scharfer zu erkennen. Wie bei allen theoretischen Satzen besteht die Gefahr, dass sie unter Ausserachtlassung ihrer Pramissen angewendet, also missbraucht werden. Die Bilanztheorie behandelt den Zusammenhang zwischen moeglichen Syste- men von Bilanzzielen (moeglichen Ausschuttungsregelungen, moeglichen Infor- mationsregelungen) und diesen entsprechenden Systemen von Bilanznormen.