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Die Regelung des Gemeingebrauchs, bzw. der Benutzung offentlicher Sachen im allgemeinen, wird in zunehmendem Masse von Bundesrecht mitbestimmt. Die Arbeit versucht unter Berucksichtigung dieser bundesrechtlichen Einflusse, eine zeitgemasse Darstellung der offentlich-sachenrechtlichen Benutzungsordnung wiederzugeben. Im ersten Teil wird dabei insbesondere der Frage nachgegangen, ob und inwiefern dem einzelnen aufgrund der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein bundesrechtlicher Anspruch auf die Benutzung offentlicher Sachen zusteht. Der zweite Teil widmet sich der schweizerischen Binnenschiffahrtsordnung. Neben einer eingehenden Darstellung der im BSG verankerten Schiffahrtsfreiheit, finden sich darin eine kommentarartige Ubersicht uber die weiteren Bestimmungen des BSG, ein Kapitel uber die kantonalen Vollzugsnormen sowie eine Aufstellung der Rechtsmittel gegen Verfugungen und kantonale Erlasse im Bereiche der Binnenschiffahrt.
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Die Regelung des Gemeingebrauchs, bzw. der Benutzung offentlicher Sachen im allgemeinen, wird in zunehmendem Masse von Bundesrecht mitbestimmt. Die Arbeit versucht unter Berucksichtigung dieser bundesrechtlichen Einflusse, eine zeitgemasse Darstellung der offentlich-sachenrechtlichen Benutzungsordnung wiederzugeben. Im ersten Teil wird dabei insbesondere der Frage nachgegangen, ob und inwiefern dem einzelnen aufgrund der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein bundesrechtlicher Anspruch auf die Benutzung offentlicher Sachen zusteht. Der zweite Teil widmet sich der schweizerischen Binnenschiffahrtsordnung. Neben einer eingehenden Darstellung der im BSG verankerten Schiffahrtsfreiheit, finden sich darin eine kommentarartige Ubersicht uber die weiteren Bestimmungen des BSG, ein Kapitel uber die kantonalen Vollzugsnormen sowie eine Aufstellung der Rechtsmittel gegen Verfugungen und kantonale Erlasse im Bereiche der Binnenschiffahrt.