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Der gegenwartig zu beobachtende Steuerwiderstand breiter Bevolkerungsschichten vermag auch Steuergrundsatze in Zweifel zu ziehen, die bis vor kurzem noch als gesichert galten. Gegen die Zurechnung des Nutzwertes der eigenen Wohnung zur einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage sind einerseits steuersystematische andererseits forderungspolitische Argumente ins Feld gefuhrt worden. Unter dem Gesichtspunkt der beiden Grundprinzipien der okonomischen Steuerlehre Verteilungsgerechtigkeit und Allokationseffizienz erscheint die Frage nach der Zweckmassigkeit der Eigenmietwertbesteuerung bzw. einer einkommensteuerlichen Forderung der Eigenheimbesitzer in einem anderen Licht. Am Beispiel des Kantons Zurich wird gezeigt, dass mit der Einraumung von impliziten Transfers zugunsten der Wohneigentumer betrachtliche Verteilungs- und Allokationseffekte einhergehen, die in der politischen Entscheidungsfindung im In- und Ausland vermehrt zu berucksichtigen sind.
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Der gegenwartig zu beobachtende Steuerwiderstand breiter Bevolkerungsschichten vermag auch Steuergrundsatze in Zweifel zu ziehen, die bis vor kurzem noch als gesichert galten. Gegen die Zurechnung des Nutzwertes der eigenen Wohnung zur einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage sind einerseits steuersystematische andererseits forderungspolitische Argumente ins Feld gefuhrt worden. Unter dem Gesichtspunkt der beiden Grundprinzipien der okonomischen Steuerlehre Verteilungsgerechtigkeit und Allokationseffizienz erscheint die Frage nach der Zweckmassigkeit der Eigenmietwertbesteuerung bzw. einer einkommensteuerlichen Forderung der Eigenheimbesitzer in einem anderen Licht. Am Beispiel des Kantons Zurich wird gezeigt, dass mit der Einraumung von impliziten Transfers zugunsten der Wohneigentumer betrachtliche Verteilungs- und Allokationseffekte einhergehen, die in der politischen Entscheidungsfindung im In- und Ausland vermehrt zu berucksichtigen sind.