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Die vorliegende Publikation schliesst eine wesentliche Lucke, da es uber die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit in Osteuropa in deutscher Sprache bisher keine Gesamtdarstellung gegeben hat. Die Ablosung der staatlichen durch gesellschaftliche Organe hatte bereits Lenin proklamiert, und sie wird heute noch in der Parteipolitik und der Fachliteratur gefordert. Nach der Einleitung, die u.a. der Erklarung von Begriffen dient, behandelt der Autor im zweiten Kapitel die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit in der UdSSR. Im folgenden Kapitel kommen die Kameradschaftsgerichte der Volksdemokratien Tschechoslowakei, Ungarn, Bulgarien, Polen, DDR, Rumanien und der Chinesischen Volksrepublik zur Darstellung. Im vierten Kapitel werden die Kameradschaftsgerichte der Sowjetischen Armee vorgestellt, und im Schlusswort zieht der Autor Bilanz uber die bisherige Tatigkeit der Kameradschaftsgerichte (bis 1974), soweit dies moglich ist.
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Die vorliegende Publikation schliesst eine wesentliche Lucke, da es uber die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit in Osteuropa in deutscher Sprache bisher keine Gesamtdarstellung gegeben hat. Die Ablosung der staatlichen durch gesellschaftliche Organe hatte bereits Lenin proklamiert, und sie wird heute noch in der Parteipolitik und der Fachliteratur gefordert. Nach der Einleitung, die u.a. der Erklarung von Begriffen dient, behandelt der Autor im zweiten Kapitel die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit in der UdSSR. Im folgenden Kapitel kommen die Kameradschaftsgerichte der Volksdemokratien Tschechoslowakei, Ungarn, Bulgarien, Polen, DDR, Rumanien und der Chinesischen Volksrepublik zur Darstellung. Im vierten Kapitel werden die Kameradschaftsgerichte der Sowjetischen Armee vorgestellt, und im Schlusswort zieht der Autor Bilanz uber die bisherige Tatigkeit der Kameradschaftsgerichte (bis 1974), soweit dies moglich ist.