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Die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Landern steuern das Verwaltungshandeln nahezu aller Behorden. Vorbildwirkung kommt dabei dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes zu. Die Gesetzgebung der jungsten Zeit durch das Planungsvereinheitlichungsgesetz und das E-Government-Gesetz hat die Rolle des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Grundgesetz des allgemeinen Verwaltungsrechts deutlich gestarkt. Die Neuauflage systematisiert und kommentiert diese Rechtsanderungen sowie die Entwicklung von Rechtsprechung und Literatur. Dem Bedurfnis von Behorden, Gerichten und der Rechtsanwaltschaft sowie von Studierenden und Referendaren, eine handhabbare, verstandliche und schnell erschliessbare Kommentierung zur Verfugung zu haben, tragt der Kommentar Rechnung. Durch Konzentration auf die Grundstrukturen, den systematischen Zusammenhang, den Zweck der jeweiligen Vorschrift und deren wesentliche Anwendungsprobleme ist ein leicht lesbares Werk auf wissenschaftlichem Niveau und mit uberzeugenden Begrundungen entstanden. Die Position der Rechtsprechung steht im Vordergrund, wird aber nicht kritiklos referiert.
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Die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Landern steuern das Verwaltungshandeln nahezu aller Behorden. Vorbildwirkung kommt dabei dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes zu. Die Gesetzgebung der jungsten Zeit durch das Planungsvereinheitlichungsgesetz und das E-Government-Gesetz hat die Rolle des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Grundgesetz des allgemeinen Verwaltungsrechts deutlich gestarkt. Die Neuauflage systematisiert und kommentiert diese Rechtsanderungen sowie die Entwicklung von Rechtsprechung und Literatur. Dem Bedurfnis von Behorden, Gerichten und der Rechtsanwaltschaft sowie von Studierenden und Referendaren, eine handhabbare, verstandliche und schnell erschliessbare Kommentierung zur Verfugung zu haben, tragt der Kommentar Rechnung. Durch Konzentration auf die Grundstrukturen, den systematischen Zusammenhang, den Zweck der jeweiligen Vorschrift und deren wesentliche Anwendungsprobleme ist ein leicht lesbares Werk auf wissenschaftlichem Niveau und mit uberzeugenden Begrundungen entstanden. Die Position der Rechtsprechung steht im Vordergrund, wird aber nicht kritiklos referiert.