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Wahrend im Herzogtum Wurttemberg schon seit 1557 einheitliches Mass und Gewicht galt, besassen die neuwurttembergischen Gebiete noch bei ihrem Anfall an Wurttemberg um 1800 ihre alten, an uberregionalen oder lokalen Markten und Herrschaftszentren orientierten Mass- und Gewichtssysteme. 1806 ordnete Konig Friedrich von Wurttemberg an, die altwurttembergischen Masse nach einer Revision im gesamten Konigreich einzufuhren. Noch im gleichen Jahr wurde die neue Massordnung publiziert. 1814 konnte die Massregulierungskommission nach erfolgreichem Abschluss ihrer Arbeit aufgelost werden. In den benachbarten Furstentumern Hohenzollern wurde das neue wurttembergische System zwischen 1820 und 1848 sukzessive ubernommen. Die im Zuge der Massregulierung entstandenen Akten bildeten die Grundlage fur das vorliegende Nachschlagewerk. Es umfasst einen historischen Abriss uber die Massvereinheitlichung, den Nachdruck der Massordnung von 1806 und tabellarisch aufgebaute Artikel uber Orte und Verwaltungsbereiche mit ehemals eigenem Mass und Gewicht. Der Bearbeiter: Wolfgang von Hippel ist Professor fur Neuere Geschichte an der Universitat Mannheim.
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Wahrend im Herzogtum Wurttemberg schon seit 1557 einheitliches Mass und Gewicht galt, besassen die neuwurttembergischen Gebiete noch bei ihrem Anfall an Wurttemberg um 1800 ihre alten, an uberregionalen oder lokalen Markten und Herrschaftszentren orientierten Mass- und Gewichtssysteme. 1806 ordnete Konig Friedrich von Wurttemberg an, die altwurttembergischen Masse nach einer Revision im gesamten Konigreich einzufuhren. Noch im gleichen Jahr wurde die neue Massordnung publiziert. 1814 konnte die Massregulierungskommission nach erfolgreichem Abschluss ihrer Arbeit aufgelost werden. In den benachbarten Furstentumern Hohenzollern wurde das neue wurttembergische System zwischen 1820 und 1848 sukzessive ubernommen. Die im Zuge der Massregulierung entstandenen Akten bildeten die Grundlage fur das vorliegende Nachschlagewerk. Es umfasst einen historischen Abriss uber die Massvereinheitlichung, den Nachdruck der Massordnung von 1806 und tabellarisch aufgebaute Artikel uber Orte und Verwaltungsbereiche mit ehemals eigenem Mass und Gewicht. Der Bearbeiter: Wolfgang von Hippel ist Professor fur Neuere Geschichte an der Universitat Mannheim.