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Unterhaltsvereinbarungen in Familienbeziehungen liegen an der Schnittstelle von Vertrags- und Familienrecht. Ausgehend von einem weiten Unterhaltsbegriff beleuchtet Carolin Scheuer, welche Arten von Unterhaltsvereinbarungen im deutschen Recht typischerweise in Erscheinung treten und welche materiell- und prozessrechtlichen Regeln auf sie anwendbar sind. Sodann untersucht sie die Anwendbarkeit der Europaeischen Unterhaltsverordnung, der Bruessel Ia-Verordnung, des Haager Unterhaltsprotokolls und der Rom I-Verordnung auf Unterhaltsvereinbarungen. Sie zeigt auf, dass saemtliche Vereinbarungen der Europaeischen Unterhaltsverordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll unterfallen, soweit sie Ansprueche aufgrund einer Familienbeziehung regeln, die der Bedarfsdeckung des Glaeubigers dienen. Auf das Bestehen gesetzlicher Unterhaltspflichten kommt es fuer die Einordnung aus Gruenden der Rechtssicherheit nicht an.
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Unterhaltsvereinbarungen in Familienbeziehungen liegen an der Schnittstelle von Vertrags- und Familienrecht. Ausgehend von einem weiten Unterhaltsbegriff beleuchtet Carolin Scheuer, welche Arten von Unterhaltsvereinbarungen im deutschen Recht typischerweise in Erscheinung treten und welche materiell- und prozessrechtlichen Regeln auf sie anwendbar sind. Sodann untersucht sie die Anwendbarkeit der Europaeischen Unterhaltsverordnung, der Bruessel Ia-Verordnung, des Haager Unterhaltsprotokolls und der Rom I-Verordnung auf Unterhaltsvereinbarungen. Sie zeigt auf, dass saemtliche Vereinbarungen der Europaeischen Unterhaltsverordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll unterfallen, soweit sie Ansprueche aufgrund einer Familienbeziehung regeln, die der Bedarfsdeckung des Glaeubigers dienen. Auf das Bestehen gesetzlicher Unterhaltspflichten kommt es fuer die Einordnung aus Gruenden der Rechtssicherheit nicht an.