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Zwingenden Angehoerigenschutz gewahrleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkoemmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als Pflichtteil die Halfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfugung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Fur diese bedarfsunabhangige Beschrankung der Testierfreiheit gibt es keine uberzeugenden Grunde. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu starken und deshalb die nachsten Angehoerigen des Erblassers nur dann zu schutzen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsachlich bedurfen. Soweit ein solches Schutzbedurfnis allerdings besteht, soll es so weit wie moeglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
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Zwingenden Angehoerigenschutz gewahrleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkoemmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als Pflichtteil die Halfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfugung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Fur diese bedarfsunabhangige Beschrankung der Testierfreiheit gibt es keine uberzeugenden Grunde. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu starken und deshalb die nachsten Angehoerigen des Erblassers nur dann zu schutzen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsachlich bedurfen. Soweit ein solches Schutzbedurfnis allerdings besteht, soll es so weit wie moeglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.