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Die von kriminellen oder extremistischen Gruppen ausgehende Gefahr erhoeht sich entsprechend ihres Organisationsgrades. Eine Zustandsanalyse des Vereinsrechts zeigt, dass Vereins- und Kennzeichenverbote wirkmaechtige praeemptive Massnahmen gegen neue dezentrale oder mehrstufige Vereinigungen bleiben. Bei ihrer Weiterentwicklung lenkt Sandra Lukosek den Blick auf die Auslegung und wechselseitige Zurechnung verbotsrelevanten Verhaltens einzelner Mitglieder zum Verein und der Erstreckung auf gleichrangige Schwestervereine. Anhand des Waffenrechts arbeitet sie umgekehrt die Vereinszugehoerigkeit als taugliches Wesensmerkmal der Mitglieder heraus. Sie betrachtet verschiedene Vereinstypen mit zu differenzierenden vereinigungsfreiheitlichen Schutzbereichen. Ein Verbot religioeser islamistisch-extremistischer Vereine unterscheidet sich vom Verbot eines Rocker- oder Reichsbuergervereins. Die Autorin laesst sich auf sicherheitsbehoerdliche Herausforderungen ein und findet praktikable Reformansaetze zur Fortentwicklung des Vereinsrechts.
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Die von kriminellen oder extremistischen Gruppen ausgehende Gefahr erhoeht sich entsprechend ihres Organisationsgrades. Eine Zustandsanalyse des Vereinsrechts zeigt, dass Vereins- und Kennzeichenverbote wirkmaechtige praeemptive Massnahmen gegen neue dezentrale oder mehrstufige Vereinigungen bleiben. Bei ihrer Weiterentwicklung lenkt Sandra Lukosek den Blick auf die Auslegung und wechselseitige Zurechnung verbotsrelevanten Verhaltens einzelner Mitglieder zum Verein und der Erstreckung auf gleichrangige Schwestervereine. Anhand des Waffenrechts arbeitet sie umgekehrt die Vereinszugehoerigkeit als taugliches Wesensmerkmal der Mitglieder heraus. Sie betrachtet verschiedene Vereinstypen mit zu differenzierenden vereinigungsfreiheitlichen Schutzbereichen. Ein Verbot religioeser islamistisch-extremistischer Vereine unterscheidet sich vom Verbot eines Rocker- oder Reichsbuergervereins. Die Autorin laesst sich auf sicherheitsbehoerdliche Herausforderungen ein und findet praktikable Reformansaetze zur Fortentwicklung des Vereinsrechts.