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Die Frage des im deutschen Recht als Persoenlichkeitsrecht bekannten Konstruktes wirft gerade fur juristische Personen interessante Spannungsverhaltnisse und damit Rechtsfragen auf: (Wie) Koennen sich juristische Personen uberhaupt auf Persoenlichkeitsrechte berufen? Wie sind Interessen der Gewinnerhaltung bzw. -steigerung mit AEusserungsfreiheiten zu vereinbaren? Und kann man bei einer juristischen Person uberhaupt von Persoenlichkeit sprechen? Josephine Doll untersucht diese Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Zivilrecht in der Russischen Foederation und zeigt Vergleichslinien zum deutschen Recht auf. Dabei setzt sie ihren Schwerpunkt auf die im russischen Recht existierenden Schutzinstrumente, die nach Verletzung der Geschaftsreputation juristischer Personen zur Verfugung stehen, wobei sie eingehend die Sonderdogmatik der sogenannten Reputationsschaden beleuchtet. Besondere Beachtung schenkt die Autorin sowohl der russischen Rechtsprechung als auch der des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte.
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Die Frage des im deutschen Recht als Persoenlichkeitsrecht bekannten Konstruktes wirft gerade fur juristische Personen interessante Spannungsverhaltnisse und damit Rechtsfragen auf: (Wie) Koennen sich juristische Personen uberhaupt auf Persoenlichkeitsrechte berufen? Wie sind Interessen der Gewinnerhaltung bzw. -steigerung mit AEusserungsfreiheiten zu vereinbaren? Und kann man bei einer juristischen Person uberhaupt von Persoenlichkeit sprechen? Josephine Doll untersucht diese Rechtsfragen an der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Zivilrecht in der Russischen Foederation und zeigt Vergleichslinien zum deutschen Recht auf. Dabei setzt sie ihren Schwerpunkt auf die im russischen Recht existierenden Schutzinstrumente, die nach Verletzung der Geschaftsreputation juristischer Personen zur Verfugung stehen, wobei sie eingehend die Sonderdogmatik der sogenannten Reputationsschaden beleuchtet. Besondere Beachtung schenkt die Autorin sowohl der russischen Rechtsprechung als auch der des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte.