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UEber die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-UEberstellungen im Gemeinsamen Europaischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europaische Gerichte. Lisa-Marie Luhrs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropaischen UEberstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere UEberstellungsverbote folgen koennen. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-UEberstellungen entscheidend pragt: Allein bei Vorliegen sogenannter aussergewoehnlicher Umstande lasst der EuGH eine grundrechtliche UEberprufung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstande aussergewoehnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.
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UEber die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-UEberstellungen im Gemeinsamen Europaischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europaische Gerichte. Lisa-Marie Luhrs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropaischen UEberstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere UEberstellungsverbote folgen koennen. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-UEberstellungen entscheidend pragt: Allein bei Vorliegen sogenannter aussergewoehnlicher Umstande lasst der EuGH eine grundrechtliche UEberprufung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstande aussergewoehnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.