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Der Vertragsfreiheit ist die Gefahr ihres Missbrauchs immanent. Die Idee der Richtigkeitsgewahr ist auch fur B2B-Vertrage nicht mehr zwingend. Anlasslich der franzoesischen Vertragsrechtsreform von 2016 geht Leon Konstantin Dorn funktional und simultan rechtsvergleichend der Frage nach, wie das neue franzoesische und das deutsche Vertragsrecht in B2B-Vertragen Inhaltskontrollen zum Schutz der benachteiligten Partei ermoeglichen. Dazu werden zwei praxisrelevante Konstellationen beleuchtet: Die Verwendung von einseitig vorbestimmten, unverhandelbaren Klauseln und der bewusste Missbrauch der Schwachesituation einer Partei. Der Autor analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsordnungen und leitet aus der franzoesischen Loesung Inspirationsmoeglichkeiten fur die deutsche AGB-Kontrolle sowie die Rechtsfigur des Wuchers bzw. des wucherahnlichen Geschafts her.
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Der Vertragsfreiheit ist die Gefahr ihres Missbrauchs immanent. Die Idee der Richtigkeitsgewahr ist auch fur B2B-Vertrage nicht mehr zwingend. Anlasslich der franzoesischen Vertragsrechtsreform von 2016 geht Leon Konstantin Dorn funktional und simultan rechtsvergleichend der Frage nach, wie das neue franzoesische und das deutsche Vertragsrecht in B2B-Vertragen Inhaltskontrollen zum Schutz der benachteiligten Partei ermoeglichen. Dazu werden zwei praxisrelevante Konstellationen beleuchtet: Die Verwendung von einseitig vorbestimmten, unverhandelbaren Klauseln und der bewusste Missbrauch der Schwachesituation einer Partei. Der Autor analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsordnungen und leitet aus der franzoesischen Loesung Inspirationsmoeglichkeiten fur die deutsche AGB-Kontrolle sowie die Rechtsfigur des Wuchers bzw. des wucherahnlichen Geschafts her.