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Nachdem die Debatte um eine sogenannte Materialisierung bislang vor allem im Privatrecht gefuhrt wurde, hat sie mittlerweile auch das Zivilprozessrecht erreicht. Dabei ist die grundlegende Frage: Inwieweit ist und soll das Zivilprozessrecht streng formal, inwieweit von ausserprozessualen Wertungen gepragt sein? Roman F. Kehrberger beleuchtet daher unterschiedliche Quellen moeglicher ausserprozessualer Wertungen - etwa Grundrechte, materiell-rechtliche Sonderwertungen oder die kompensatorische Prozessleitung durch Richter - und deren Einflusse auf das Zivilprozessrecht. Zur Frage, ob sich richterliche Aktivitat im Sinne einer Materialisierung auswirkt, betrachtet er rechtsvergleichend das englische Recht. Zur Bewertung einer moeglichen Materialisierung wird grundlegend darauf rekurriert, warum im modernen Rechtsstaat uberhaupt ein Zivilprozess existiert und wie dieser idealerweise ausgestaltet sein sollte.
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Nachdem die Debatte um eine sogenannte Materialisierung bislang vor allem im Privatrecht gefuhrt wurde, hat sie mittlerweile auch das Zivilprozessrecht erreicht. Dabei ist die grundlegende Frage: Inwieweit ist und soll das Zivilprozessrecht streng formal, inwieweit von ausserprozessualen Wertungen gepragt sein? Roman F. Kehrberger beleuchtet daher unterschiedliche Quellen moeglicher ausserprozessualer Wertungen - etwa Grundrechte, materiell-rechtliche Sonderwertungen oder die kompensatorische Prozessleitung durch Richter - und deren Einflusse auf das Zivilprozessrecht. Zur Frage, ob sich richterliche Aktivitat im Sinne einer Materialisierung auswirkt, betrachtet er rechtsvergleichend das englische Recht. Zur Bewertung einer moeglichen Materialisierung wird grundlegend darauf rekurriert, warum im modernen Rechtsstaat uberhaupt ein Zivilprozess existiert und wie dieser idealerweise ausgestaltet sein sollte.