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Die Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt, ungeachtet aller technologischen Fortschritte, wie ein Fels in der Brandung. Sie weicht von der klassischen Grundrechtsdogmatik erheblich ab. Christopher Davis zeigt, dass Rundfunk heute durch die sozialen Medien eine Tatigkeit fur Jedermann geworden ist und rekonstruiert die dienende Rundfunkfreiheit in der klassischen Grundrechtsdogmatik. Die bislang als Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit verstandene Rundfunkordnung wird dabei als die Erfullung einer aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG entspringenden Schutzpflicht verstanden. Es wird deutlich, dass die bestehende Rundfunkordnung sich in ein solches Grundrechtsverstandnis fugen, gleichzeitig aber dem Gesetzgeber ein erweiterter Regulierungsspielraum zur Bewaltigung aktueller Anforderungen der Medienregulierung gewahrt wurde. Schliesslich ware auch ein reibungsloseres Einfugen in die europaische Rechtsordnung die Folge eines solchen Umdenkens. Die Arbeit wurde mit dem Fakultatspreis 2018 der juristischen Fakultat der LMU ausgezeichnet.
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Die Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt, ungeachtet aller technologischen Fortschritte, wie ein Fels in der Brandung. Sie weicht von der klassischen Grundrechtsdogmatik erheblich ab. Christopher Davis zeigt, dass Rundfunk heute durch die sozialen Medien eine Tatigkeit fur Jedermann geworden ist und rekonstruiert die dienende Rundfunkfreiheit in der klassischen Grundrechtsdogmatik. Die bislang als Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit verstandene Rundfunkordnung wird dabei als die Erfullung einer aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG entspringenden Schutzpflicht verstanden. Es wird deutlich, dass die bestehende Rundfunkordnung sich in ein solches Grundrechtsverstandnis fugen, gleichzeitig aber dem Gesetzgeber ein erweiterter Regulierungsspielraum zur Bewaltigung aktueller Anforderungen der Medienregulierung gewahrt wurde. Schliesslich ware auch ein reibungsloseres Einfugen in die europaische Rechtsordnung die Folge eines solchen Umdenkens. Die Arbeit wurde mit dem Fakultatspreis 2018 der juristischen Fakultat der LMU ausgezeichnet.