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Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwurde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwurdegehalt aller Grundrechte als abwagungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfahig der Verfassungsanderung entziehen. Die Menschenwurde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heisst deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschliessen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwurdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie erganzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln Der Menschenwurdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung und Abwagungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen veroeffentlicht werden. An der Todesstrafendebatte lasst sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwurdegehalte uberprufen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lasst sich ausserdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befurwortet wird, gleichwohl abwagungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begrundet werden. Das Folterverbot nimmt fur die These abwagungsfest geltender Rechte eine Schlusselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuliesse - wie sollten sich dann noch absolut geschutzte Rechte begrunden lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten? Die drei Bande (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhaltlich.
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Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwurde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwurdegehalt aller Grundrechte als abwagungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfahig der Verfassungsanderung entziehen. Die Menschenwurde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heisst deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschliessen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwurdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie erganzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln Der Menschenwurdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung und Abwagungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen veroeffentlicht werden. An der Todesstrafendebatte lasst sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwurdegehalte uberprufen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lasst sich ausserdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befurwortet wird, gleichwohl abwagungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begrundet werden. Das Folterverbot nimmt fur die These abwagungsfest geltender Rechte eine Schlusselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuliesse - wie sollten sich dann noch absolut geschutzte Rechte begrunden lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten? Die drei Bande (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhaltlich.