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Die ursprunglich aus Deutschland ubernommene stille Gesellschaft ist in Japan bei ihrer Fortentwicklung einen eigenstandigen Weg gegangen. Ist sie in Deutschland beispielsweise eine echte Gesellschaft, so gilt sie im Japanischen Zivilrecht nur als ein schuldrechtliches Vertragsverhaltnis. Steuerrechtlich kann die stille Gesellschaft in beiden Rechtsordnungen sowohl zu gewerblichen Einkunften als auch zu Einkunften aus Kapitalvermoegen fuhren. Miyuki Ueda untersucht und analysiert erstmals umfassend die handels- und steuerrechtlichen Regeln der japanischen stillen Gesellschaft aus der Sicht des deutschen Rechts. Fur die Weiterentwicklung des japanischen Rechts nimmt sie dabei Deutschland als Vorbild. Jedoch kann das Werk auch fur das deutsche Recht ein Impuls sein, da die grenzuberschreitenden Steuervorteile, die durch die hybride Gestaltung erzeugt werden, eine aktuelle Problematik im internationalen Steuerrecht darstellen.
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Die ursprunglich aus Deutschland ubernommene stille Gesellschaft ist in Japan bei ihrer Fortentwicklung einen eigenstandigen Weg gegangen. Ist sie in Deutschland beispielsweise eine echte Gesellschaft, so gilt sie im Japanischen Zivilrecht nur als ein schuldrechtliches Vertragsverhaltnis. Steuerrechtlich kann die stille Gesellschaft in beiden Rechtsordnungen sowohl zu gewerblichen Einkunften als auch zu Einkunften aus Kapitalvermoegen fuhren. Miyuki Ueda untersucht und analysiert erstmals umfassend die handels- und steuerrechtlichen Regeln der japanischen stillen Gesellschaft aus der Sicht des deutschen Rechts. Fur die Weiterentwicklung des japanischen Rechts nimmt sie dabei Deutschland als Vorbild. Jedoch kann das Werk auch fur das deutsche Recht ein Impuls sein, da die grenzuberschreitenden Steuervorteile, die durch die hybride Gestaltung erzeugt werden, eine aktuelle Problematik im internationalen Steuerrecht darstellen.