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Koennen inlandische juristische Personen, die von einem fremden Staat beherrscht und kontrolliert werden, den Schutz der deutschen Grundrechte fur sich in Anspruch nehmen? In kritischer Auseinandersetzung mit den Ausfuhrungen des BVerfG in seiner Entscheidung zum beschleunigten Atomausstieg geht Jochen Rauber dieser Frage nach. Neben den unionsrechtlichen Vorgaben von Grundrechtecharta und Niederlassungsfreiheit nimmt er dazu insbesondere den Einfluss des Voelkerrechts auf die Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG in den Blick. Er zeigt, inwiefern sich die voelkerrechtliche Position des fremden Staates sowie der von ihm beherrschten juristischen Person auf die wesensmassige Anwendbarkeit der Grundrechte auswirkt, und beleuchtet, unter welchen Umstanden EMRK und internationales Investitionsschutzrecht eine erweiterte Auslegung des Grundrechtsschutzes erfordern.
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Koennen inlandische juristische Personen, die von einem fremden Staat beherrscht und kontrolliert werden, den Schutz der deutschen Grundrechte fur sich in Anspruch nehmen? In kritischer Auseinandersetzung mit den Ausfuhrungen des BVerfG in seiner Entscheidung zum beschleunigten Atomausstieg geht Jochen Rauber dieser Frage nach. Neben den unionsrechtlichen Vorgaben von Grundrechtecharta und Niederlassungsfreiheit nimmt er dazu insbesondere den Einfluss des Voelkerrechts auf die Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG in den Blick. Er zeigt, inwiefern sich die voelkerrechtliche Position des fremden Staates sowie der von ihm beherrschten juristischen Person auf die wesensmassige Anwendbarkeit der Grundrechte auswirkt, und beleuchtet, unter welchen Umstanden EMRK und internationales Investitionsschutzrecht eine erweiterte Auslegung des Grundrechtsschutzes erfordern.