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Unter Geltung des Trennungsprinzips droht der Erwerb des Grundstuckskaufers in der Schwebephase zwischen Vertragsschluss und UEbereignung an der Insolvenz des Verkaufers, an Zwangsvollstreckungsmassnahmen in das verkaufte Grundstuck oder an vertragswidrigen anderweitigen Verfugungen zu scheitern. Zur Kompensation dieser Risiken haben deutsches, englisches, schottisches und spanisches Recht vielfaltige Sicherungsmechanismen entwickelt, die eine interessengerechte und funktionsfahige Erwerbsabwicklung gewahrleisten sollen. Wiebke Voss analysiert, kategorisiert und bewertet rechtsvergleichend die Modelle der Erwerbssicherung und lotet aus, wie die Rechtsposition des derart geschutzten Kaufers in die Dichotomie der Vermoegensrechte einzuordnen ist: Hat er noch ein Schuldrecht oder schon ein Sachenrecht inne oder handelt es sich bei der Erwerberstellung gar um eine hybride Zwischenrechtsform?
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Unter Geltung des Trennungsprinzips droht der Erwerb des Grundstuckskaufers in der Schwebephase zwischen Vertragsschluss und UEbereignung an der Insolvenz des Verkaufers, an Zwangsvollstreckungsmassnahmen in das verkaufte Grundstuck oder an vertragswidrigen anderweitigen Verfugungen zu scheitern. Zur Kompensation dieser Risiken haben deutsches, englisches, schottisches und spanisches Recht vielfaltige Sicherungsmechanismen entwickelt, die eine interessengerechte und funktionsfahige Erwerbsabwicklung gewahrleisten sollen. Wiebke Voss analysiert, kategorisiert und bewertet rechtsvergleichend die Modelle der Erwerbssicherung und lotet aus, wie die Rechtsposition des derart geschutzten Kaufers in die Dichotomie der Vermoegensrechte einzuordnen ist: Hat er noch ein Schuldrecht oder schon ein Sachenrecht inne oder handelt es sich bei der Erwerberstellung gar um eine hybride Zwischenrechtsform?