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Kapitalmarkte werden immer internationaler. Doch nach welchem Recht werden die Anspruche von Anlegern bestimmt, die durch fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geschadigt wurden? Andreas Engel untersucht diese kollisionsrechtliche Frage und vergleicht, welcher Methodik und welcher Anknupfungskriterien sich Gerichte in den USA und in der EU hierfur bedienen. Dabei wird deutlich, dass weder die Rechtsprechung des US-amerikanischen Supreme Court ( Morrison v. National Australia Bank) noch die europaische Rom II-Verordnung zu hinreichender Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit fuhren. Das gefahrdet samtliche Ziele beider Kollisionsrechte. Streitigkeiten koennen nicht effizient beigelegt werden; Anleger und Markt sind nicht hinreichend geschutzt. Abschliessend legt der Autor einen Reformvorschlag vor, mit dem sich diese Defizite jedoch beheben lassen.
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Kapitalmarkte werden immer internationaler. Doch nach welchem Recht werden die Anspruche von Anlegern bestimmt, die durch fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geschadigt wurden? Andreas Engel untersucht diese kollisionsrechtliche Frage und vergleicht, welcher Methodik und welcher Anknupfungskriterien sich Gerichte in den USA und in der EU hierfur bedienen. Dabei wird deutlich, dass weder die Rechtsprechung des US-amerikanischen Supreme Court ( Morrison v. National Australia Bank) noch die europaische Rom II-Verordnung zu hinreichender Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit fuhren. Das gefahrdet samtliche Ziele beider Kollisionsrechte. Streitigkeiten koennen nicht effizient beigelegt werden; Anleger und Markt sind nicht hinreichend geschutzt. Abschliessend legt der Autor einen Reformvorschlag vor, mit dem sich diese Defizite jedoch beheben lassen.