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Obwohl das Recht auf Bildung und Ausubung parlamentarischer Opposition seit jeher als wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anerkannt ist, besteht innerhalb der Rechtswissenschaft weithin Uneinigkeit uber den spezifischen Status der oppositionellen Akteure im Deutschen Bundestag. David Kuhn zeigt, dass nicht nur die Existenz, sondern auch die Effektivitat der parlamentarischen Opposition durch das Grundgesetz als Prinzip gewahrleistet wird. Wahrend der Grundsatz effektiver parlamentarischer Opposition in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur als leere Hulle existiert, wird dieser in seiner Arbeit mit Leben gefullt. Hierzu extrahiert der Autor verfassungsrechtliche Gesetzgebungsauftrage und spurt den Wirkungen des Grundsatzes bis in die Auslegung einfachrechtlicher Vorschriften nach. Er geht dabei der akademischen Auseinandersetzung auch mit eingefahrenen Positionen des Bundesverfassungsgerichts nicht aus dem Wege und stellt abschliessend einen eigenen rechtspolitischen Entwurf zur Sicherstellung der Effektivitat parlamentarischer Opposition vor.
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Obwohl das Recht auf Bildung und Ausubung parlamentarischer Opposition seit jeher als wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anerkannt ist, besteht innerhalb der Rechtswissenschaft weithin Uneinigkeit uber den spezifischen Status der oppositionellen Akteure im Deutschen Bundestag. David Kuhn zeigt, dass nicht nur die Existenz, sondern auch die Effektivitat der parlamentarischen Opposition durch das Grundgesetz als Prinzip gewahrleistet wird. Wahrend der Grundsatz effektiver parlamentarischer Opposition in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur als leere Hulle existiert, wird dieser in seiner Arbeit mit Leben gefullt. Hierzu extrahiert der Autor verfassungsrechtliche Gesetzgebungsauftrage und spurt den Wirkungen des Grundsatzes bis in die Auslegung einfachrechtlicher Vorschriften nach. Er geht dabei der akademischen Auseinandersetzung auch mit eingefahrenen Positionen des Bundesverfassungsgerichts nicht aus dem Wege und stellt abschliessend einen eigenen rechtspolitischen Entwurf zur Sicherstellung der Effektivitat parlamentarischer Opposition vor.