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Der deutsche Strafrechtsprofessor Hans Welzel (1904-1977) war einer der bekanntesten Strafrechtler der Nachkriegszeit. Zu seinen groessten wissenschaftlichen Erfolgen zahlt bis heute der Beschluss des BGH vom 18.03.1952 (BGHSt 2, 194), in dem sich der Grosse Senat im Streit um die Behandlung des Verbotsirrtums der von Welzel vertretenen Schuldtheorie anschloss. Jedoch wurden in jungerer Zeit vereinzelt Stimmen in der Literatur laut, dass dieser historische BGH-Beschluss den NS-Tatern in den Nachkriegsprozessen zu milden Strafen verholfen habe - und diese politische Auswirkung keineswegs ein Zufall gewesen sei. Ebenso hat man festgestellt, dass Welzel sich bereits in der Zeit des NS-Regimes (straf-)rechtswissenschaftlich zu positionieren wusste. Heike Stopp geht der Frage nach, welchen Einfluss Welzel tatsachlich auf das nationalsozialistische Strafrecht ausubte und untersucht anschliessend, welche Auswirkungen der beruhmte Beschluss des BGH vom 18.03.1952 auf die Bestrafung der NS-Tater nach 1945 hatte.
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Der deutsche Strafrechtsprofessor Hans Welzel (1904-1977) war einer der bekanntesten Strafrechtler der Nachkriegszeit. Zu seinen groessten wissenschaftlichen Erfolgen zahlt bis heute der Beschluss des BGH vom 18.03.1952 (BGHSt 2, 194), in dem sich der Grosse Senat im Streit um die Behandlung des Verbotsirrtums der von Welzel vertretenen Schuldtheorie anschloss. Jedoch wurden in jungerer Zeit vereinzelt Stimmen in der Literatur laut, dass dieser historische BGH-Beschluss den NS-Tatern in den Nachkriegsprozessen zu milden Strafen verholfen habe - und diese politische Auswirkung keineswegs ein Zufall gewesen sei. Ebenso hat man festgestellt, dass Welzel sich bereits in der Zeit des NS-Regimes (straf-)rechtswissenschaftlich zu positionieren wusste. Heike Stopp geht der Frage nach, welchen Einfluss Welzel tatsachlich auf das nationalsozialistische Strafrecht ausubte und untersucht anschliessend, welche Auswirkungen der beruhmte Beschluss des BGH vom 18.03.1952 auf die Bestrafung der NS-Tater nach 1945 hatte.