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Anne-Katrin Wolf beschaftigt sich mit der Aktivlegitimation im Individualbeschwerdeverfahren der UN-Menschenrechtskonventionen. Sie gibt einerseits eine leitfadenartige UEbersicht zum Zulassigkeitskriterium der Aktivlegitimation. Andererseits zeigt sie, dass die Auslegungspraxis der UN-Ausschusse zu dessen Voraussetzungen derzeit an einigen Stellen zu eng gefasst ist, um einen effektiven Menschenrechtsschutz zu gewahrleisten. Im Zentrum steht dabei die Kategorisierung der UN-Menschenrechtskonventionen anhand der jeweiligen Regelungsmaterie und die daran anknupfende, unterschiedlich weit reichenden Beschwerdemoeglichkeiten von Individuen und Kollektiven wie Verbanden oder Nichtregierungsorganisationen. Sofern eine Ausgestaltung durch die Ausschusse selbst noch nicht erfolgt ist oder die Autorin bisher angewendeten Kriterien als defizitar bewertet, entwickelt sie Vorschlage zu einer moeglichen Ausformung des Kriteriums der Aktivlegitimation in der Zusammenschau mit dem jeweiligen Schutzgehalt der Konvention.
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Anne-Katrin Wolf beschaftigt sich mit der Aktivlegitimation im Individualbeschwerdeverfahren der UN-Menschenrechtskonventionen. Sie gibt einerseits eine leitfadenartige UEbersicht zum Zulassigkeitskriterium der Aktivlegitimation. Andererseits zeigt sie, dass die Auslegungspraxis der UN-Ausschusse zu dessen Voraussetzungen derzeit an einigen Stellen zu eng gefasst ist, um einen effektiven Menschenrechtsschutz zu gewahrleisten. Im Zentrum steht dabei die Kategorisierung der UN-Menschenrechtskonventionen anhand der jeweiligen Regelungsmaterie und die daran anknupfende, unterschiedlich weit reichenden Beschwerdemoeglichkeiten von Individuen und Kollektiven wie Verbanden oder Nichtregierungsorganisationen. Sofern eine Ausgestaltung durch die Ausschusse selbst noch nicht erfolgt ist oder die Autorin bisher angewendeten Kriterien als defizitar bewertet, entwickelt sie Vorschlage zu einer moeglichen Ausformung des Kriteriums der Aktivlegitimation in der Zusammenschau mit dem jeweiligen Schutzgehalt der Konvention.