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Die OEffnung der Ehe fur Paare gleichen Geschlechts durch den deutschen Gesetzgeber im Sommer 2017 begleiteten kontroverse Debatten, die auch die Verfassungskonformitat der Ehe fur Alle infrage stellten. Vor diesem Hintergrund eroertert Ferdinand Wollenschlager, ob das Grundgesetz dem zur Ausgestaltung der Ehe berufenen parlamentarischen Gesetzgeber Strukturmerkmale eines Eheverstandnisses verbindlich vorgibt, zu denen (noch) die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner rechnet. Damit greift er zugleich eine grundlegende Frage des Verfassungsverstandnisses auf, namlich nach Stabilitat und Dynamik der Verfassung. Dagmar Coester-Waltjen stellt die Debatte in einen internationalen Kontext und eroertert, wie sich andere Rechtsordnungen in dieser Frage positionieren, namentlich ob und inwieweit das Institut der Ehe diesen einen besonderen Schutz geniesst und welche Argumente in den verschiedenen Rechtsordnungen diskutiert werden.
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Die OEffnung der Ehe fur Paare gleichen Geschlechts durch den deutschen Gesetzgeber im Sommer 2017 begleiteten kontroverse Debatten, die auch die Verfassungskonformitat der Ehe fur Alle infrage stellten. Vor diesem Hintergrund eroertert Ferdinand Wollenschlager, ob das Grundgesetz dem zur Ausgestaltung der Ehe berufenen parlamentarischen Gesetzgeber Strukturmerkmale eines Eheverstandnisses verbindlich vorgibt, zu denen (noch) die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner rechnet. Damit greift er zugleich eine grundlegende Frage des Verfassungsverstandnisses auf, namlich nach Stabilitat und Dynamik der Verfassung. Dagmar Coester-Waltjen stellt die Debatte in einen internationalen Kontext und eroertert, wie sich andere Rechtsordnungen in dieser Frage positionieren, namentlich ob und inwieweit das Institut der Ehe diesen einen besonderen Schutz geniesst und welche Argumente in den verschiedenen Rechtsordnungen diskutiert werden.