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Die Figur des Rechtsmissbrauchs gibt Beobachtern der europaischen Privatrechtsordnungen immer noch Ratsel auf. Scheint es einigen, als nahere sich Europa einer gemeinsamen Idee des Rechtsmissbrauchs an, so konstatieren andere das Gegenteil: Je grundlicher das Konzept in den einzelnen Rechtsordnungen entfaltet wurde, desto deutlicher zeigten sich fundamentale Unterschiede. Philipp Eichenhofer untersucht die drei Rechtsordnungen, die besonders deutliche Positionen in der Frage des Rechtsmissbrauchs eingenommen haben - das franzoesische, deutsche und englische Recht. Diese drei Positionen lassen sich nicht allein durch den Vergleich von Regeln und Fallgruppen erschliessen. In allen drei Landern ist die Sicht auf den Rechtsmissbrauch vielmehr von privatrechtstheoretischen Diskursen gepragt, die bis heute nachwirken. Der Autor beleuchtet diese und versucht, ein tieferes Verstandnis der nationalen Perspektiven zu erlangen, um dem Ratsel des Rechtsmissbrauchs auf die Spur zu kommen.
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Die Figur des Rechtsmissbrauchs gibt Beobachtern der europaischen Privatrechtsordnungen immer noch Ratsel auf. Scheint es einigen, als nahere sich Europa einer gemeinsamen Idee des Rechtsmissbrauchs an, so konstatieren andere das Gegenteil: Je grundlicher das Konzept in den einzelnen Rechtsordnungen entfaltet wurde, desto deutlicher zeigten sich fundamentale Unterschiede. Philipp Eichenhofer untersucht die drei Rechtsordnungen, die besonders deutliche Positionen in der Frage des Rechtsmissbrauchs eingenommen haben - das franzoesische, deutsche und englische Recht. Diese drei Positionen lassen sich nicht allein durch den Vergleich von Regeln und Fallgruppen erschliessen. In allen drei Landern ist die Sicht auf den Rechtsmissbrauch vielmehr von privatrechtstheoretischen Diskursen gepragt, die bis heute nachwirken. Der Autor beleuchtet diese und versucht, ein tieferes Verstandnis der nationalen Perspektiven zu erlangen, um dem Ratsel des Rechtsmissbrauchs auf die Spur zu kommen.