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Die Europaische Union gilt in der staats- und voelkerrechtlichen Forschung weder als Staatenbund noch als Bundesstaat, sondern als historisch einzigartige und unvergleichbare Ordnung sui generis . Mit Blick auf die Geschichte imperialer Ordnungen ist der Diskurs uber das Wesen der Europaischen Union aber stets unvollstandig geblieben, obwohl diese wesentliche gemeinsame Merkmale haben. Dazu gehoeren neben ihrer Supranationalitat und der Ausubung von Macht uber andere Staaten die Ausdehnung und Entgrenzung ihrer Ordnung, ihr Universalismus und ihre innere kulturelle Vielfalt sowie die damit einhergehenden Differenzierungen der Verfassungen, Vertrage und Rechtsordnungen zwischen Zentrum und Peripherie. Der vergleichende Blick auf das Roemische und Britische Reich, daneben auch das Heilige Roemische Reich und andere imperiale Gebilde offenbart mitunter erstaunlich aktuelle Parallelen zum Prozess der Europaischen Integration.
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Die Europaische Union gilt in der staats- und voelkerrechtlichen Forschung weder als Staatenbund noch als Bundesstaat, sondern als historisch einzigartige und unvergleichbare Ordnung sui generis . Mit Blick auf die Geschichte imperialer Ordnungen ist der Diskurs uber das Wesen der Europaischen Union aber stets unvollstandig geblieben, obwohl diese wesentliche gemeinsame Merkmale haben. Dazu gehoeren neben ihrer Supranationalitat und der Ausubung von Macht uber andere Staaten die Ausdehnung und Entgrenzung ihrer Ordnung, ihr Universalismus und ihre innere kulturelle Vielfalt sowie die damit einhergehenden Differenzierungen der Verfassungen, Vertrage und Rechtsordnungen zwischen Zentrum und Peripherie. Der vergleichende Blick auf das Roemische und Britische Reich, daneben auch das Heilige Roemische Reich und andere imperiale Gebilde offenbart mitunter erstaunlich aktuelle Parallelen zum Prozess der Europaischen Integration.