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Ohne eine wirksame Zwangsvollstreckung erweisen sich sowohl materiell-rechtliche Regelungen als auch das Erkenntnisverfahren als blosse Makulatur. Als Bindeglied zwischen dem Erkenntnis- und dem Vollstreckungsverfahren stellt das Recht der Sachaufklarung in der Einzelzwangsvollstreckung unabdingbare Voraussetzung fur die Rechtsverwirklichung dar und kann aus rechtsstaatlicher Sicht nicht uberschatzt werden. Gleichzeitig manifestiert sich im Rahmen der Sachaufklarung das vollstreckungsrechtliche Spannungsfeld zwischen Glaubigerinteressen und Schuldnerschutz in beispielhafter Weise. Alexander Alsfasser stellt das Sachaufklarungsrecht umfassend dar und untersucht darauf aufbauend Wege der Effektivitats- und Effizienzsteigerung. Dabei beschrankt er sich nicht auf das nationale Recht, sondern nimmt auch supranationale Mechanismen zum Herstellen von Vermoegenstransparenz in den Blick.
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Ohne eine wirksame Zwangsvollstreckung erweisen sich sowohl materiell-rechtliche Regelungen als auch das Erkenntnisverfahren als blosse Makulatur. Als Bindeglied zwischen dem Erkenntnis- und dem Vollstreckungsverfahren stellt das Recht der Sachaufklarung in der Einzelzwangsvollstreckung unabdingbare Voraussetzung fur die Rechtsverwirklichung dar und kann aus rechtsstaatlicher Sicht nicht uberschatzt werden. Gleichzeitig manifestiert sich im Rahmen der Sachaufklarung das vollstreckungsrechtliche Spannungsfeld zwischen Glaubigerinteressen und Schuldnerschutz in beispielhafter Weise. Alexander Alsfasser stellt das Sachaufklarungsrecht umfassend dar und untersucht darauf aufbauend Wege der Effektivitats- und Effizienzsteigerung. Dabei beschrankt er sich nicht auf das nationale Recht, sondern nimmt auch supranationale Mechanismen zum Herstellen von Vermoegenstransparenz in den Blick.