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Die Zuordnung der Mitgliedschaft ist die Grundlage der aus der Mitgliedschaft in einem Verband folgenden Rechte und Pflichten. Max Foerster legt dar, dass die Mitgliedschaft aus einem formellen und einem materiellen Tatbestand besteht, dass diese Tatbestande der Mitgliedschaft unterschiedlichen Rechtstragern zugeordnet sein koennen und dass der materielle Tatbestand auf mehrere Rechtstrager aufgeteilt sein kann. Die formelle und die materielle Mitgliedschaft sowie die partiell materielle Mitgliedschaft sind in unterschiedlichen Konstellationen massgeblich. Formelles Mitglied ist derjenige, der nach aussen den Eindruck erweckt, Mitglied zu sein. Materielles Mitglied ist derjenige, der an der Entwicklung des in Rede stehenden Verbands teilhat. Diese Teilhabe an dem Verband ist das Tragen der Chancen und Risiken nach Massgabe des jeweiligen Verbands in eigener Person. Sie, der materielle Tatbestand der Mitgliedschaft, rechtfertigt die Teilhabe in dem Verband und die ubrigen mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechtsfolgen.
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Die Zuordnung der Mitgliedschaft ist die Grundlage der aus der Mitgliedschaft in einem Verband folgenden Rechte und Pflichten. Max Foerster legt dar, dass die Mitgliedschaft aus einem formellen und einem materiellen Tatbestand besteht, dass diese Tatbestande der Mitgliedschaft unterschiedlichen Rechtstragern zugeordnet sein koennen und dass der materielle Tatbestand auf mehrere Rechtstrager aufgeteilt sein kann. Die formelle und die materielle Mitgliedschaft sowie die partiell materielle Mitgliedschaft sind in unterschiedlichen Konstellationen massgeblich. Formelles Mitglied ist derjenige, der nach aussen den Eindruck erweckt, Mitglied zu sein. Materielles Mitglied ist derjenige, der an der Entwicklung des in Rede stehenden Verbands teilhat. Diese Teilhabe an dem Verband ist das Tragen der Chancen und Risiken nach Massgabe des jeweiligen Verbands in eigener Person. Sie, der materielle Tatbestand der Mitgliedschaft, rechtfertigt die Teilhabe in dem Verband und die ubrigen mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechtsfolgen.