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Verjahrungshemmung durch Rechtsverfolgung: Insbesondere ein Beitrag zur Behandlung verfahrensrechtlich fehlerhafter Rechtsverfolgungsmassnahmen des  204 Abs. 1 BGB
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Verjahrungshemmung durch Rechtsverfolgung: Insbesondere ein Beitrag zur Behandlung verfahrensrechtlich fehlerhafter Rechtsverfolgungsmassnahmen des 204 Abs. 1 BGB

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Eine Rechtsverfolgungsmassnahme, welche die verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht erfullt, hemmt nach allgemeiner Auffassung die Verjahrung auch dann, wenn sie nur unzulassig, nicht aber wenn sie unwirksam ist. Gegenwartig bestimmt die verfahrensrechtliche Fehlerfolgenlehre, ob die materiell-rechtliche Wirkung des 204 Abs. 1 BGB eintritt. Markus Philipp legt dar, dass diese Handhabung dem Sinn und Zweck der Norm, der nach einhelliger Auffassung in der Warnung des Schuldners besteht, nicht gerecht wird. Er befurwortet stattdessen einen schuldnerorientierten Beurteilungsmassstab: Verjahrungshemmung ist demnach zu bejahen, wenn die Auslegung der Rechtsverfolgungsmassnahme analog 133, 157 BGB erkennen lasst, dass der Glaubiger mit dieser sein Recht durchsetzen wollte, und wenn der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch konkret geltend gemacht wird (Individualisierung).

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Format
Paperback
Publisher
JCB Mohr (Paul Siebeck)
Country
Germany
Date
23 August 2018
Pages
395
ISBN
9783161559952

Eine Rechtsverfolgungsmassnahme, welche die verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht erfullt, hemmt nach allgemeiner Auffassung die Verjahrung auch dann, wenn sie nur unzulassig, nicht aber wenn sie unwirksam ist. Gegenwartig bestimmt die verfahrensrechtliche Fehlerfolgenlehre, ob die materiell-rechtliche Wirkung des 204 Abs. 1 BGB eintritt. Markus Philipp legt dar, dass diese Handhabung dem Sinn und Zweck der Norm, der nach einhelliger Auffassung in der Warnung des Schuldners besteht, nicht gerecht wird. Er befurwortet stattdessen einen schuldnerorientierten Beurteilungsmassstab: Verjahrungshemmung ist demnach zu bejahen, wenn die Auslegung der Rechtsverfolgungsmassnahme analog 133, 157 BGB erkennen lasst, dass der Glaubiger mit dieser sein Recht durchsetzen wollte, und wenn der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch konkret geltend gemacht wird (Individualisierung).

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JCB Mohr (Paul Siebeck)
Country
Germany
Date
23 August 2018
Pages
395
ISBN
9783161559952