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Kritik der Ontologie des Immaterialguterrechts
Paperback

Kritik der Ontologie des Immaterialguterrechts

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Das geistige Eigentum basiert auf einer spezifischen Vorstellung von Wirklichkeit. Demnach existieren immaterielle Guter wie Werke, Erfindungen und Designs, die von ihren Verkoerperungen in Buchern, Erzeugnissen usw. strikt zu unterscheiden sind. Alexander Peukert unterzieht dieses Wirklichkeitsverstandnis einer rechtsrealistischen Kritik. Er erlautert zunachst, dass das herrschende Paradigma des abstrakten Immaterialguts ontologisch unplausibel ist. Denn die Existenz eines vermeintlich abstrakten Werkes, einer Erfindung usw. hangt von der Existenz mindestens einer ihrer Verkoerperungen ab. Auch die Rechtsgeschichte spricht gegen die Annahme, dass die Wirklichkeit des IP-Rechts eine gegebene aussere Tatsache wie z.B. ein Stuck Land darstellt, auf die das Recht zwangslaufig trifft. Das Reden und Denken in Kategorien abstrakter Immaterialguter bildete sich namlich uberhaupt erst im 18. Jahrhundert heraus. Schliesslich verfugt die herrschende Vorstellung uber nur geringe juristische Erklarungskraft, da sie zahlreiche Besonderheiten der IP-Rechte im Vergleich zum Sacheigentum nicht verstandlich machen kann. Insgesamt zeigt sich, dass das abstrakte Immaterialgut eine sprachliche Konstruktion ist, deren alleiniger Zweck darin besteht, ein Eigentumsobjekt zu fingieren. Wir reden und denken, als ob es eigentumsfahige Immaterialguter gibt, damit die Eigentumsform zum Einsatz kommen kann. Realitatsnaher und damit regelungsadaquater ist eine handlungs- und artefaktbasierte IP-Theorie, die das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte als ausschliessliche Rechte zur Herstellung und sonstigen Nutzung von Artefakten begreift, die einem Master-Artefakt ausreichend ahnlich sind.

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Format
Paperback
Publisher
JCB Mohr (Paul Siebeck)
Country
Germany
Date
13 April 2018
Pages
232
ISBN
9783161559600

Das geistige Eigentum basiert auf einer spezifischen Vorstellung von Wirklichkeit. Demnach existieren immaterielle Guter wie Werke, Erfindungen und Designs, die von ihren Verkoerperungen in Buchern, Erzeugnissen usw. strikt zu unterscheiden sind. Alexander Peukert unterzieht dieses Wirklichkeitsverstandnis einer rechtsrealistischen Kritik. Er erlautert zunachst, dass das herrschende Paradigma des abstrakten Immaterialguts ontologisch unplausibel ist. Denn die Existenz eines vermeintlich abstrakten Werkes, einer Erfindung usw. hangt von der Existenz mindestens einer ihrer Verkoerperungen ab. Auch die Rechtsgeschichte spricht gegen die Annahme, dass die Wirklichkeit des IP-Rechts eine gegebene aussere Tatsache wie z.B. ein Stuck Land darstellt, auf die das Recht zwangslaufig trifft. Das Reden und Denken in Kategorien abstrakter Immaterialguter bildete sich namlich uberhaupt erst im 18. Jahrhundert heraus. Schliesslich verfugt die herrschende Vorstellung uber nur geringe juristische Erklarungskraft, da sie zahlreiche Besonderheiten der IP-Rechte im Vergleich zum Sacheigentum nicht verstandlich machen kann. Insgesamt zeigt sich, dass das abstrakte Immaterialgut eine sprachliche Konstruktion ist, deren alleiniger Zweck darin besteht, ein Eigentumsobjekt zu fingieren. Wir reden und denken, als ob es eigentumsfahige Immaterialguter gibt, damit die Eigentumsform zum Einsatz kommen kann. Realitatsnaher und damit regelungsadaquater ist eine handlungs- und artefaktbasierte IP-Theorie, die das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte als ausschliessliche Rechte zur Herstellung und sonstigen Nutzung von Artefakten begreift, die einem Master-Artefakt ausreichend ahnlich sind.

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Paperback
Publisher
JCB Mohr (Paul Siebeck)
Country
Germany
Date
13 April 2018
Pages
232
ISBN
9783161559600