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Trotz der lebhaften Diskussion uber die Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten vermag keiner der bisher vertretenen Ansatze eine voellig uberzeugende Loesung anzubieten. Auf der Basis einer kritischen Analyse dieser Ansichten und der allgemeinen Theorien zu Taterschaft und Teilnahme sowie unter Heranziehung handlungstheoretischer Einsichten und rechtstheoretischer Vorgaben zur Begriffsbildung entwirft Hernan Orozco ein zweistufiges Mitverantwortungsmodell. Auf der ersten Stufe befasst er sich mit der Zuschreibung von Verantwortung fur die Straftat als Ganze; die zweite Stufe ist der Ermittlung des Ausmasses der jeweiligen Beteiligungsbeitrage gewidmet. Die Anwendung dieses Beteiligungsmodells auf die Falle organisatorischer Machtapparate ermoeglicht es, eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Begrundung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortung der auf verschiedenen Hierarchieebenen tatigen Organisationsmitglieder zu entwickeln.
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Trotz der lebhaften Diskussion uber die Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten vermag keiner der bisher vertretenen Ansatze eine voellig uberzeugende Loesung anzubieten. Auf der Basis einer kritischen Analyse dieser Ansichten und der allgemeinen Theorien zu Taterschaft und Teilnahme sowie unter Heranziehung handlungstheoretischer Einsichten und rechtstheoretischer Vorgaben zur Begriffsbildung entwirft Hernan Orozco ein zweistufiges Mitverantwortungsmodell. Auf der ersten Stufe befasst er sich mit der Zuschreibung von Verantwortung fur die Straftat als Ganze; die zweite Stufe ist der Ermittlung des Ausmasses der jeweiligen Beteiligungsbeitrage gewidmet. Die Anwendung dieses Beteiligungsmodells auf die Falle organisatorischer Machtapparate ermoeglicht es, eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Begrundung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortung der auf verschiedenen Hierarchieebenen tatigen Organisationsmitglieder zu entwickeln.