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Soziale Interaktionen pragen die Rahmenbedingungen der Grundrechtsausubung. Trotz ihrer Bedeutung werden diese Zusammenhange dogmatisch bislang nur punktuell verarbeitet. Roland Broemel entfaltet grundrechtsubergreifend eine interaktionszentrierte Perspektive. Diese beschreibt die wissensgenerierende Funktion von Interaktionszusammenhangen und deren ambivalente Effekte typisierend. Sie zieht auf nationaler Ebene dogmatische Konsequenzen nach sich, etwa fur die Konzeption mittelbarer Grundrechtseingriffe oder die Ausgestaltung grundrechtlicher Schutzbereiche. Auf Unionsebene akzentuiert sie die Bedeutung von Interaktionen fur den Binnenmarkt. Die interaktionszentrierte Perspektive grenzt dabei die Grundrechte konzeptionell von den Grundfreiheiten ab und entwickelt methodische Grundsatze des Grundrechtsschutzes, auch bei der Verzahnung mit den Gewahrleistungen der Europaischen Menschenrechtskonvention.
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Soziale Interaktionen pragen die Rahmenbedingungen der Grundrechtsausubung. Trotz ihrer Bedeutung werden diese Zusammenhange dogmatisch bislang nur punktuell verarbeitet. Roland Broemel entfaltet grundrechtsubergreifend eine interaktionszentrierte Perspektive. Diese beschreibt die wissensgenerierende Funktion von Interaktionszusammenhangen und deren ambivalente Effekte typisierend. Sie zieht auf nationaler Ebene dogmatische Konsequenzen nach sich, etwa fur die Konzeption mittelbarer Grundrechtseingriffe oder die Ausgestaltung grundrechtlicher Schutzbereiche. Auf Unionsebene akzentuiert sie die Bedeutung von Interaktionen fur den Binnenmarkt. Die interaktionszentrierte Perspektive grenzt dabei die Grundrechte konzeptionell von den Grundfreiheiten ab und entwickelt methodische Grundsatze des Grundrechtsschutzes, auch bei der Verzahnung mit den Gewahrleistungen der Europaischen Menschenrechtskonvention.