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Eine zentrale Frage des Urheberrechts besteht darin, unter welchen Voraussetzungen ein Objekt urheberrechtlich geschutzt ist. Sie findet ihre Beantwortung im urheberrechtlichen Werkbegriff, der fur alle Werkarten erstmals im Urheberrechtsgesetz von 1965 gesetzlich verankert wurde. Zum einheitlichen Werkbegriff des Urheberrechtsgesetzes von 1965 fuhrte kein geradliniger Weg. Vielmehr bestanden zunachst mehrere Werkbegriffe und die urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen waren stets Gegenstand kontroverser Diskussionen. Lisa Sommer untersucht die Entwicklung des Werkbegriffs seit dem Literatururheberrechtsgesetz von 1871 bis zum Urheberrechtsgesetz von 1965. Im Ausblick der Arbeit macht sie die gewonnenen rechtshistorischen Erkenntnisse exemplarisch fur die aktuelle Diskussion um den urheberrechtlichen Werkbegriff fruchtbar.
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Eine zentrale Frage des Urheberrechts besteht darin, unter welchen Voraussetzungen ein Objekt urheberrechtlich geschutzt ist. Sie findet ihre Beantwortung im urheberrechtlichen Werkbegriff, der fur alle Werkarten erstmals im Urheberrechtsgesetz von 1965 gesetzlich verankert wurde. Zum einheitlichen Werkbegriff des Urheberrechtsgesetzes von 1965 fuhrte kein geradliniger Weg. Vielmehr bestanden zunachst mehrere Werkbegriffe und die urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen waren stets Gegenstand kontroverser Diskussionen. Lisa Sommer untersucht die Entwicklung des Werkbegriffs seit dem Literatururheberrechtsgesetz von 1871 bis zum Urheberrechtsgesetz von 1965. Im Ausblick der Arbeit macht sie die gewonnenen rechtshistorischen Erkenntnisse exemplarisch fur die aktuelle Diskussion um den urheberrechtlichen Werkbegriff fruchtbar.