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Die seit dem 10. Januar 2015 geltende Brussel Ia-VO setzt einen Meilenstein fur die grenzuberschreitende Zwangsvollstreckung in der Europaischen Union. Bisher mussten Entscheidungen ein Zwischenverfahren, das sogenannte Exequaturverfahren oder auch Vollstreckbarerklarungsverfahren durchlaufen, bevor sie in einem anderem Mitgliedstaat vollstreckt werden konnten. Die Brussel Ia-VO beseitigt das Exequaturverfahren. Bei der unmittelbar grenzuberschreitenden Vollstreckung fliessen das Recht des Ursprungsstaates, das Recht des Vollstreckungsstaates und das Unionsrecht zusammen. Denise Wiedemann untersucht, welche dieser Rechtsordnungen Anwendung auf einzelne Fragen der Zwangsvollstreckung findet.
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Die seit dem 10. Januar 2015 geltende Brussel Ia-VO setzt einen Meilenstein fur die grenzuberschreitende Zwangsvollstreckung in der Europaischen Union. Bisher mussten Entscheidungen ein Zwischenverfahren, das sogenannte Exequaturverfahren oder auch Vollstreckbarerklarungsverfahren durchlaufen, bevor sie in einem anderem Mitgliedstaat vollstreckt werden konnten. Die Brussel Ia-VO beseitigt das Exequaturverfahren. Bei der unmittelbar grenzuberschreitenden Vollstreckung fliessen das Recht des Ursprungsstaates, das Recht des Vollstreckungsstaates und das Unionsrecht zusammen. Denise Wiedemann untersucht, welche dieser Rechtsordnungen Anwendung auf einzelne Fragen der Zwangsvollstreckung findet.